Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Christina Reiß
Christina Reiß
Behinderten-beauftragte
Eppelheimer Straße 13
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 91 60

Weitere Infos

www.heidelberg.de/behindertenbeauftragte

Kontakt und Leistungen/Befugnisse

Aufgaben der Kommunalen Behinderten-Beauftragten in Leichter Sprache

Seit 01. Januar 2016 hat Heidelberg eine Kommunale Behinderten-Beauftragte.

Kommunal bedeutet, dass sie für die Stadt Heidelberg zuständig ist.

Was die Behinderten-Beauftragte macht, steht auf der Seite www.heidelberg.de/behindertenbeauftragte in schwerer Sprache.

Übergeordnete Dienst-Stellen

Die Behinderten-Beauftragte ist nur dem Oberbürgermeister unterstellt.

Oberbürgermeister von Heidelberg ist Prof. Dr. Eckart Würzner.

7 verschiedene Menschen sitzen auf Stühlen im Kreis
Menschen sitzen im Kreis. Bild: Lebenshilfe Heidelberg e.V.

Zuständigkeit

Die Behinderten-Beauftragte ist

Ansprech-Partnerin für

Menschen mit Behinderung.

Sie spricht mit
Organisationen und Verbänden.

Sie spricht mit
Selbst-Hilfe-Gruppen.

Die Behinderten-Beauftragte kennt die Probleme von Menschen mit Behinderung genau.

Sie weiß, wer helfen kann und gibt Tipps.

Sie kennt Fach-Leute, die weiterhelfen.
Eine Frau und ein Mann sitzen am Tisch und sprechen miteinander. Auf dem Tisch liegen Papier und ein Ordner sowie zwei Gläser.
2 Menschen sitzen am Tisch. Bild: Lebenshilfe Heidelberg e.V.

Befugnisse – was darf die Behinderten-Beauftragte:

Wenn es um Menschen mit Behinderung geht,

sollen die Ämter die Behinderten-Beauftragte

um Rat fragen.

Die Behinderten-Beauftragte kann

den Ämtern Vorschläge und Empfehlungen machen.

Sie arbeitet unabhängig.

Drei Blätter sind hintereinander dargestellt.
3 Blätter. Bild: Lebenshilfe Heidelberg e.V.

Bericht

Die Behinderten-Beauftragte macht am Jahres-Ende einen Bericht.

Darin steht, was sie in diesem Jahr gemacht hat.

Ein Tisch mit einem Computer, der ein Schloss auf dem Bildschirm zeigt. Eine Frau die einem Mann Stopp anzeigt.
Vertraulichkeit. Bild: Lebenshilfe Heidelberg e.V.

Vertraulichkeit

Was man mit der

Behinderten-Beauftragten bespricht,

wird vertraulich behandelt.

Sie darf nichts ohne Erlaubnis

weitersagen.

×