Seit 01. Januar 2016 hat Heidelberg eine Kommunale Behinderten-Beauftragte.
Kommunal bedeutet, dass sie für die Stadt Heidelberg zuständig ist.
Was die Behinderten-Beauftragte macht, steht auf der Seite www.heidelberg.de/behindertenbeauftragte in schwerer Sprache. |
Übergeordnete Dienst-Stellen Die Behinderten-Beauftragte ist nur dem Oberbürgermeister unterstellt.
Oberbürgermeister von Heidelberg ist Prof. Dr. Eckart Würzner. |
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Zuständigkeit Die Behinderten-Beauftragte ist
Ansprech-Partnerin für
Menschen mit Behinderung.
Sie spricht mit Organisationen und Verbänden.
Sie spricht mit Selbst-Hilfe-Gruppen. |
Die Behinderten-Beauftragte kennt die Probleme von Menschen mit Behinderung genau.
Sie weiß, wer helfen kann und gibt Tipps.
Sie kennt Fach-Leute, die weiterhelfen. |
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Befugnisse – was darf die Behinderten-Beauftragte: Wenn es um Menschen mit Behinderung geht,
sollen die Ämter die Behinderten-Beauftragte
um Rat fragen.
Die Behinderten-Beauftragte kann
den Ämtern Vorschläge und Empfehlungen machen.
Sie arbeitet unabhängig. |
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Bericht Die Behinderten-Beauftragte macht am Jahres-Ende einen Bericht.
Darin steht, was sie in diesem Jahr gemacht hat. |
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Vertraulichkeit Was man mit der
Behinderten-Beauftragten bespricht,
wird vertraulich behandelt.
Sie darf nichts ohne Erlaubnis
weitersagen. |