Meisterprämie: Nächste Einreichungsfrist Ende November

Insgesamt 169 Anträge für die Meisterprämie im Handwerk wurden im Kammerbezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald allein im ersten Halbjahr, nämlich exakt bis zum Stichtag vom 31. Mai 2024, bewilligt. Damit kam den hiesigen Meisterinnen und Meistern eine Gesamtfördersumme von 255.000 Euro durch das Land Baden-Württemberg zugute, wie die Handwerkskammer in einer Pressemitteilung schreibt.

Bereits seit gut vier Jahren gibt es die Unterstützung nach erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung als steuerfreie Prämie für all jene, die in Baden-Württemberg zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses wohnen oder arbeiten. Wer die Förderung in Höhe von 1500 Euro erhalten will, muss neben dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auch das Meisterprüfungszeugnis bei der Handwerkskammer einreichen. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass der Hauptwohnsitz oder die Arbeitsstätte zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung in Baden-Württemberg lag. „Neu ist, dass zukünftig der Besuch eines Meistervorbereitungskurses in Vollzeit unter bestimmten Voraussetzungen auch genehmigt werden kann“, so Hannah Knoth. „Der Wohnort oder die Arbeitsstätte müssen in diesem Fall unmittelbar vor oder nach der Prüfung in Baden-Württemberg liegen.“

Die nächste Einreichungsfrist für die Meisterprämie endet am 30. November 2024. Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald meldet alle bis dahin eingehenden Anträge im Anschluss dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, dem Prüfung und Bewilligung obliegen. Wer sein Meisterprüfungszeugnis erst später erhält, kann seinen Antrag auch zur darauffolgenden nächsten Frist einreichen. 

Informationen zur Meisterprämie und zur Beantragung bei Hannah Knoth, Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Telefon 0621 18002-190 oder E-Mail: hannah.knoth@hwk-mannheim.de.

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