Stadt und Polizei beschließen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit

Nächtliches Verkaufs- und Konsumverbot von Alkohol an Wochenenden / Aufenthaltsverbot auf Neckarwiese beginnt später

In der Heidelberger Altstadt, auf der Neckarwiese und in Teilen Bergheims gilt ab Freitag, 18. Juni 2021, jeweils an den Wochenenden ein nächtliches Alkoholverkaufs- und -konsumverbot. Die Stadt Heidelberg hat hierzu in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Mannheim eine Allgemeinverfügung erlassen. Jeweils in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag gilt von 23 Uhr bis 6 Uhr zunächst ein Alkoholverkaufs- und ‑abgabeverbot. Eine Stunde später – jeweils von 24 Uhr bis 6 Uhr – folgt ein Alkoholkonsumverbot für den öffentlichen Raum im Geltungsbereich. Der Ausschank in der konzessionierten Gastronomie, also der Verzehr an Ort und Stelle, ist davon ausgenommen. Zudem wird das nächtliche Aufenthaltsverbot für die Neckarwiese fortgesetzt – es beginnt aber künftig zwei Stunden später. Der Aufenthalt ist dann an den Wochenenden von 24 Uhr bis 6 Uhr verboten. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung kann unter www.heidelberg.de eingesehen werden.

Grund für die Allgemeinverfügung ist, dass Stadt und Polizei auch für die kommenden Wochenenden besondere Herausforderungen sehen: Aufgrund der sommerlichen Temperaturen und der Corona-bedingten Schließung von Clubs und Diskotheken wird weiterhin mit einem erhöhten Besucherandrang an beliebten Orten in Heidelberg gerechnet. Im Geltungsbereich kam es in den vergangenen Wochen wiederholt zu unzulässigen Ansammlungen im Sinne der Corona-Verordnung. Hierbei wurde zuweilen viel Alkohol konsumiert, Lärm verursacht und es erfolgten auch Straftaten. Das nächtliche Alkoholverkaufs- und Alkoholkonsumverbot sowie das Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, dem Lärm- und Infektionsschutz. Polizei und Ordnungsamt werden die Einhaltung der Regeln kontrollieren.

Wo gilt das nächtliche Alkoholverkaufs- und -konsumverbot?

Der Geltungsbereich des nächtlichen Alkoholverkaufs und -konsumverbots erstreckt sich auf die Bereiche Altstadt (einschließlich des Bereiches rund um das Heidelberger Schloss, den Karlstorbahnhof, Neckarstaden und die Alte Brücke mit der Nepomuk-Terrasse) und Neckarvorland, Neckarwiese, Montpellierbrücke, Bismarckplatz, Bergheimer Straße, Schwanenteichanlage.

Das Foto zeigt den Geltungsbereich des Alkoholverbots, der sich auf die Bereiche Altstadt (einschließlich des Bereiches rund um das Heidelberger Schloss, den Karlstorbahnhof, Neckarstaden und die Alte Brücke mit der Nepomuk Terrasse) und Neckarvorland, Neckarwiese, Montpellier-Brücke, Bismarckplatz, Bergheimer Straße, Schwanenteichanlage erstreckt.

Wann gilt das nächtliche Alkoholverkaufs- und -konsumverbot?

Das Verkaufsverbot von Alkohol gilt immer freitags und samstags von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags. Das Alkoholkonsumverbot gilt jeweils erst eine Stunde später – von 24 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags. Das Verbot tritt am Freitag, 18. Juni, in Kraft und ist zunächst bis einschließlich Montag, 12. Juli 2021, befristet.

Was ist konkret verboten?

Ab 23 Uhr ist der Verkauf und die Abgabe von Alkohol für den Verzehr im öffentlichen Raum verboten – also beispielsweise an Kiosken, Imbissen und To-Go-Angebote von Kneipen. Ab 24 Uhr ist der Konsum von alkoholischen – auch selbst mitgebrachten – Getränken im öffentlichen Raum des Geltungsbereiches verboten. Erlaubt bleibt der Verzehr in der konzessionierten Gastronomie an Ort und Stelle, das heißt im bestuhlten Innen- als auch im Außenbereich von Gaststätten.

Wann gilt das Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese?

Das Aufenthaltsverbot für die Neckarwiese gilt in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag und von Sonntag auf Montag jeweils von Mitternacht bis 6 Uhr. Das Aufenthaltsverbot tritt am Freitag, 18. Juni, in Kraft und ist zunächst bis einschließlich Montag, 12. Juli 2021, befristet.

Wo gilt das Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese?

Der Geltungsbereich geht von der Ernst-Walz-Brücke bis 500 Meter östlich der Theodor-Heuss-Brücke und umfasst auch die Kastanienallee (siehe Karte).

Das Foto zeigt den Geltungsbereich des Aufenthaltsverbots. Der Geltungsbereich geht von der Ernst-Walz-Brücke bis 500 Meter östlich der Theodor-Heuss-Brücke und umfasst auch die Kastanienallee.
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