Einzelhandel: Mit „Click & Collect“ Heidelberger Geschäfte unterstützen

Auch Dienstleister dürfen Waren zum Abholen anbieten / „Dankescheine“ jetzt einlösen

Mit den neuen Regelungen zur Verlängerung des Lockdowns sind nicht nur Einschränkungen verbunden. Abholdienste nach dem Muster „Click & Collect“ sind seit Montag, 11. Januar 2020, erlaubt. Die Stadt Heidelberg hat im Internet unter www.heidelberg.de/heidelbergkauftlokal Übersichten geschaffen, um teilnehmende Unternehmen zu finden und zu unterstützen.

Ansonsten geschlossene Einzelhandelsbetriebe können – nach vorheriger Bestellung per Telefon oder online – Waren verkaufen und zum Abholen bereitstellen. Auch geschlossene Betriebe der körpernahen Dienstleistungen, beispielsweise Friseursalons, dürfen auf diese Art Produkte (z.B. Beauty-Produkte, Kosmetik) zum Verkauf anbieten. Gleiches gilt etwa für den Fahrzeughandel, Blumenläden und ähnliche Betriebe. Betreiberinnen und Betreiber müssen in ihrem Hygienekonzept feste Abholfenster einrichten, um die Hygienevorschriften zu wahren und Menschenansammlungen zu vermeiden. Weiterhin ist die Abstands- und Maskenpflicht zu beachten. Kunden dürfen nur vorab bestellte Waren abholen – Besichtigung, Anprobe oder Kauf weiterer Waren ist nicht erlaubt. Rechtliche Informationen für „Click & Collect“-Angebote hat das Land Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.de zusammengefasst. Unter www.heidelberg.de finden Gewerbetreibende weitere Informationen und Ansprechpartner.

Die Stadt Heidelberg gibt auf ihrer Internetseite www.heidelberg.de/heidelbergkauftlokal einen Überblick über teilnehmende Geschäfte und Dienstleister. Zur besseren Suche und Auffindbarkeit sind diese nach Branchen geordnet. Aufgelistet sind Betriebe, die sich seit Erstellung der Internetseite im April bei der Wirtschaftsförderung gemeldet hatten. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht. Heidelberger Gastronomiebetriebe, Einzelhändler und Dienstleister, die noch nicht online in der Übersicht aufgenommen sind oder Angaben aktualisieren möchten, können sich mit Informationen zu ihrem Firmeneintrag per E-Mail an die Wirtschaftsförderung (newsletter.wirtschaftsfoerderung@heidelberg.de) wenden.

Für Heidelbergerinnen und Heidelberger bietet sich durch die „Click & Collect“-Angebote eine gute Gelegenheit, ihren „Dankeschein“ bei ihrem Lieblingsgeschäft einzulösen. Die Solidaritätsaktion der Stadt Heidelberg will Betriebe und Einrichtungen, die aufgrund der Corona-Landesverordnung schließen mussten, unterstützen. Ab einem Mindestbetrag von 10 Euro kann der „Dankeschein“ abgegeben werden. Der zu zahlende Betrag verändert sich dadurch nicht, aber der Betrieb erhält von der Stadt einen Zuschuss von 10 Euro. Die Abgabe des „Dankescheins“ ist bis 28. Februar 2021 möglich. Eine täglich aktualisierte Übersicht der „Dankstellen“ gibt es unter www.vielmehr.heidelberg.de/dankstelle. Teilnehmende Betriebe können dort nun auch auf ihre „Click & Collect“-Angebote sowie Lieferdienste und Webshops hinweisen.

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