Entsorgungsangebote
für Abfälle aus Gewerbebetrieben
Je nach Branche fallen in einem Gewerbebetrieb unterschiedliche Abfallsorten und -mengen an. Die Gewerbeabfallverordnung vom 1. August 2017 verpflichtet alle, die Abfälle erzeugen oder besitzen, die anfallenden Abfälle, getrennt zu erfassen und – wichtig – dieses auch zu dokumentieren.
Gewerbliche Abfallgemische müssen zukünftig vorbehandelt werden. Damit die Wertstoffe hochwertig verwertet werden können, müssen Vorbehandlungsanlagen zukünftig weitreichende Anforderungen an die Sortierung der Abfälle erfüllen.
![Bedienung der Ladevorrichtung an einem Müllfahrzeug (Foto: Ingo Cordes) Bedienung der Ladevorrichtung an einem Müllfahrzeug.](/site/Heidelberg2021/data/7071/34581/34997/35029/219151/320750/289007/233875/233887/resize/70_Topbild_Hand%20an%20Knopfleiste_2_by%20Cordes.jpg?f=%2Fsite%2FHeidelberg2021%2Fget%2Fparams_E-1043885029%2F7071%2F34581%2F34997%2F35029%2F219151%2F320750%2F289007%2F233875%2F233887%2F233890%2F5405735%2F553561%2F70_Topbild_Hand%2520an%2520Knopfleiste_2_by%2520Cordes.jpg&w=610&h=400&m=E)
Die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg bietet dafür die passenden Entsorgungswege und Abfallbehälter an. Auf Wunsch erstellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes gerne ein, auf den eigenen Bedarf zugeschnittenes Entsorgungsangebot.
Als zertifiziertes Unternehmen bürgt es für eine fachgerechte, zuverlässige Durchführung aller Leistungen.
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