Jeder Heidelberger Haushalt kann zwei Sperrguttermine im Jahr kostenfrei in Anspruch nehmen. Eine Anmeldung ist zu den vorgegebenen Terminen möglich.
Die Sperrgutabfuhr muss schriftlich angemeldet werden. Das geht ganz einfach über das Sperrgutanmeldeformular.
Die Sperrgutmenge darf bei jedem Termin nicht mehr als drei Kubikmeter betragen. Mengen, die darüber hinausgehen, werden nicht mitgenommen und müssen wieder zurück geräumt oder kostenpflichtig auf Antrag nachgeholt werden. Sprechen Sie uns schon im Vorfeld an, wenn es abzusehen ist, dass die Sperrgutmenge diesen Rahmen überschreitet.
Nachmeldungen zur bestehenden Sperrgutanmeldung
Sie haben vergessen, etwas zur Sperrgutabfuhr anzumelden? Kein Problem. Ergänzungen zur bereits bestehenden Anmeldung können ganz einfach telefonisch unter der zentralen Hotline 06221 58-29999 durchgegeben werden. Bitte schicken Sie uns keine erneute Sperrgutanmeldung. Diese zählt dann nämlich als ein eigener Termin.
Was gehört zum Sperrgut?
Zum Sperrgut gehören sperrige Abfälle, die wegen ihrer Größe auch nach einer zumutbaren Zerkleinerung nicht in die normale Abfalltonne passen oder auf Grund der Materialien dort nicht hineingeworfen werden dürfen. Eine Hilfe ist das Sperrgut-ABC (1,4 MB). Alle Gegenstände, die hier aufgeführt sind, gehören zum Sperrgut und dürfen bereitgestellt werden. Das sind zum Beispiel:
Elektrische Haushaltsgeräte
Holz und Holzgegenstände (keine Hölzer aus dem Außenbereich, keine Baumstämme)
Matratzen, Möbel, Polstermöbel
Metallschrott, Ölofen (Ölöfen müssen komplett geleert sein und dürfen keine Flüssigkeit enthalten)
Teppiche und Fußbodenbelag
Das darf nicht zum Sperrgut
Glas, Glasscheiben, Spiegel, Fensterrahmen mit Glas
Restmüll lose oder in Müllsäcken (zum Beispiel Tapeten, "Kleinkram")
Asbesthaltige Abfälle (zum Beispiel Faserzementplatten/-kästen, Nachtspeicheröfen) und Schadstoffe
Wertstoffe, wie Papier, Kartonagen, Textilien, Dosenschrott, Aluminium, Styropor
KFZ-Wracks, Auto-Teile, Autoreifen, Autobatterien
Holz aus Außenbereichen: Kostenpflichtige Abgabe bei einer privaten Entsorgerfirma; Information unter Telefon 06221 58-29999
So wird Sperrgut problemlos abgeholt?
Maximal drei Kubikmeter je Termin
Die Sperrgutmenge darf bei jedem Termin nicht mehr als drei Kubikmeter betragen. Mengen, die darüber hinausgehen werden nicht mitgenommen und müssen wieder zurück geräumt oder kostenpflichtig auf Antrag nachgeholt werden.
Grenzwerte: zwei Meter lang und 50 Kilogramm schwer
Die Sperrgutgegenstände dürfen maximal 2 Meter lang und 50 kg schwer sein. Bitte achten Sie darauf, dass von den Gegenständen keine Verletzungsgefahr für die Mitarbeiter (z.B. durch hervorstehende Nägel) oder eine Gefahr der Fahrzeugbeschädigung ausgehen.
Reinigung nach der Abholung
Verschmutzungen und Abfallreste auf dem Gehweg oder der Straße müssen unverzüglich nach der Abholung von der anmeldenden Person wieder entfernt werden.
Sperrgut bereitstellen
Bitte stellen Sie die Sperrgutgegenstände am Abfuhrtag bis 6 Uhr früh an einem, für unsere Abfallfahrzeuge gut anfahrbaren Platz bereit. Die Gegenstände müssen auf öffentlicher Fläche, unmittelbar an der Grundstücksgrenze und gut sichtbar zu ebener Erde bereit gelegt werden. Die Fläche muss frei zugänglich sein.
Bitte trennen Sie das Sperrgut nach Holz, Metall, Elektrogeräte und Sperrgut.
Sperrgut erst am Tag vor der Abholung bereit stellen
Sperrgut darf frühestens am Tag vor dem Abholtermin bereitgestellt werden. Sperrgut, das zu früh bereitgestellt wird, wird als Wilde Abfallablagerung behandelt und ist eine Ordnungswidrigkeit, die verfolgt werden kann. Außerdem stellen häufig die Nachbarn ihr Sperrgut mit dazu, so dass der Sperrgutberg wächst und die erlaubte Menge von 3 Kubikmeter überschritten wird. Beachten Sie, dass Sie auch für die Entsorgung dieser Gegenstände zuständig sind. Das können Sie vermeiden, indem Sie das Sperrgut erst am Tag davor bereit stellen.
Reinigung danach
Verschmutzungen und Abfallreste auf dem Gehweg oder der Straße müssen unverzüglich nach der Abholung von der anmeldenden Person wieder entfernt werden.
Hilfe beim Bereitstellen
Express -Sperrgut
Manchmal werden die neuen Möbel schon vor dem nächsten Sperrguttermin geliefert oder es bis zum nächsten Termin ist noch lange hin. Für solche Situationen gibt es mehrere Möglichkeiten.
Sperrgut kann auch an den Recyclinghöfen Kirchheim, Wieblingen und Emmertsgrund abgegeben werden. Die Kosten betragen für eine PKW-Kofferraumladung voll 6,00 Euro je Anlieferung.
Die Stadt bietet gegen Gebühr einen Sperrgut-Express Service an. Auf formlosen, schriftlichen Antrag wird mit Ihnen ein Termin außer der Reihe vereinbart. Nennen Sie uns dazu bitte die Gegenstände, die Sie bereitstellen wollen sowie Ihre Telefonnummer unter der Sie tagsüber zu erreichen sind.
Wir helfen Ihnen die Möbel an die Straße zu stellen - Sperrgut Vollservice
Manchmal fehlt es an Hilfe, um schwere Möbel und Geräte zum gewünschten Termin an den Fahrbahnrand zu stellen. Auf Wunsch stehen wir Ihnen tatkräftig zur Seite. Wenn Sie dies wünschen, benötigen wir neben Ihrer regulären Anmeldung einen formlosen aber schriftlichen Auftrag. Das Angebot ist kostenpflichtig.
Sperrgut in Großwohnanlagen
Wohnanlagen mit mehr als 20 Wohnungen erhalten über die Hausverwaltung separate Sperrguttermine. Wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung. Die öffentlichen Termine für die Stadtteile entfallen damit.
Sperrgut von Gewerbebetrieben
Eine Anmeldung kann ganz regulär über das Online-Anmeldeformular erfolgen. Weitere Informationen zu eventuell entstehende Kosten erhalten Sie telefonisch unter 06221 58-29999 oder per E-Mail unter gewerbeservice-abfall@Heidelberg.de
Zu schade für den Abfall? Gut für den Tausch- und Verschenkmarkt
Nicht mehr benötigte oder unbenutzte Gegenstände, die zu schade für den Abfall sind, können über den Tausch- und Verschenkmarkt der Stadt Heidelberg im Internet getauscht oder verschenkt werden. Der kostenlose Online-Service kann jederzeit privat genutzt werden.
Das neue Onlineangebot der Stadt Heidelberg ist vernetzt mit den Tausch- und Verschenkmärkten der Stadt Mannheim und der „Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises“ (AVR). Damit können Angebote und Gesuche in der gesamten Rhein-Neckar-Region eingesehen und genutzt werden. Noch brauchbare Dinge können auch im...