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Kinder- und Jugendamt
Eppelheimer Str. 13
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 85 10

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Sie überlegen, ein Kind in Pflege zu nehmen oder zu adoptieren?

Lassen Sie sich beraten

Das Kinder- und Jugendamt der Stadt Heidelberg sucht immer wieder Familien oder Paare, aber auch Einzelpersonen, die bereit und in der Lage sind, einem Kind in Notsituationen vorübergehend oder auf Dauer ein Zuhause zu geben.

Kinderhand hält sich an Erwachsenenhand fest

Wer sich dafür entscheidet, übernimmt Verantwortung für ein Kind, das nicht nur seinen Lieblingsteddy, sondern auch seine bisherige Geschichte mitbringt. Es braucht Pflegepersonen, die es mit seinen belastenden Vorerfahrungen und aktuellen Problemen annehmen, es mit Liebe, Humor, Mut und Lebensfreude kurzfristig oder auf Dauer begleiten, fördern und erziehen wollen. 

Die Stadt bietet eine individuelle und ausführliche Begleitung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestellenvermittlung und -betreuung an sowie eine finanzielle Vergütung. 

Oft gefragt

Pflegeeltern werden, wie geht das?

Mit der Entscheidung, ein fremdes Kind aufzunehmen, lässt sich eine Einzelperson, ein Paar oder eine Familie auf eine Abenteuerreise mit unbekanntem Verlauf ein. Um auch für stürmische Zeiten gerüstet zu sein, sollten die Reisevorbereitungen für das „Abenteuer Pflegekind“ mit Bedacht getroffen werden.

  • Pflegekinder werden über den Sozialen Dienst/Pflegekinderdienst des Jugendamts vermittelt. 
  • Zu Beginn bekommen Sie vom Pflegekinderdienst allgemeine Informationen (im Informationsgespräch, in einer Informationsmappe, sowie Literaturempfehlungen), um generell zu erfahren, welche Rahmenbedingungen es für die Aufnahme eines Pflegekindes gibt.
  • Wenn Sie sich für die Aufnahme eines Pflegekindes bewerben möchten, finden weitere persönliche Gespräche statt. In diesem Prozess des gegenseitigen Kennenlernens wird geklärt, ob Sie Ihre Bewerbung aufrechterhalten möchten, was für ein Kind und aus was für einer Herkunftssituation Sie sich zutrauen, aufzunehmen, und auf der anderen Seite, welche Herausforderungen die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes Ihnen zu bewältigen zutrauen.
  • Solange Sie auf die Vermittlung eines Pflegekindes warten, nehmen Sie an Qualifizierungsveranstaltungen teil.
  • Der Pflegekinderdienst hat die Aufgabe, die passende Pflegefamilie für das individuelle zu vermittelnde Kind auszuwählen. Wenn Sie diese Familie sind, meldet sich der Pflegekinderdienst bei Ihnen.
  • Sie erhalten Informationen über das Kind, der Pflegekinderdienst vermittelt ein Sehen oder Kennenlernen und es findet nach Möglichkeit auch ein Kennenlernen der biologischen Eltern statt. Wenn eine Unterbringung des Kindes bei Ihnen passend erscheint, beginnt die Kontaktanbahnung. Bei all diesen Schritten können sich alle jederzeit für oder gegen eine Unterbringung entscheiden.

Wer kann Pflegeeltern werden?

Wesentliche Voraussetzungen für die Aufnahme eines Pflegekindes sind die persönliche Stabilität und Kraft der Bewerber. Es sollten Menschen sein, die mit beiden Beinen fest im Leben stehen und ihre Energie und Lebensfreude gerne mit anderen teilen möchten. Damit Pflegekinder erlittenes Leid bearbeiten und überwinden können, sind Pflegekinder auf besonders starke, belastbare Bezugspersonen angewiesen. Pflegeeltern sollten emotional ausgeglichen sein und Freude an Beziehung und Erziehung haben.

Weitere Orientierung bieten folgende Kriterien

  • Pflegeeltern sollten über 25 Jahre alt sein.
  • Sie sollten ein ein ausreichendes Einkommen haben, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.
  • In Ihrer Wohnung sollte es genügend Platz zur Aufnahme eines (weiteren Kindes) geben. 
  • Sie sind gesund und haben keine Vorstrafen. 
  • Hilfreich ist es, wenn Sie schon über Erfahrungen im Umgang mit Kindern verfügen.
  • Vielleicht haben Sie erwachsene eigene Kinder, die schon aus dem Haus sind und Sie haben jetzt Zeit und Energie, einem fremden Kind ein Zuhause auf Dauer oder auf Zeit zu geben?
  • Sie leben alleine, in einer hetero- oder homosexuellen Partnerschaft oder in einer Wohngemeinschaft, mit Kindern oder ohne.

Welche Kinder brauchen eine Pflegefamilie?

Oft führt ein längerer Prozess, in dem viele Fachleute einbezogen sind, zur Entscheidung, ein Kind aus seiner Familie herauszunehmen. Zu vermittelnde Kinder haben oft keine günstigen Startbedingungen für ihr Leben bekommen. Sie haben oft Mangelversorgung erfahren, über längere Zeit gefühlsmäßige Anspannung erlebt, teilweise waren sie körperlicher und oder psychischer Gewalt ausgesetzt. Es kommt immer wieder vor, dass Pflegekinder bis zur Vermittlung in eine Pflegefamilie mehrere Beziehungsabbrüche erlebt haben.

In einem instabilen Zuhause reagieren Kinder unterschiedlich: Die einen sind besonders anhänglich, andere aggressiv, laut und auffällig, wieder andere ziehen sich in eine Scheinwelt zurück.

Des Weiteren gibt es Kinder, die von Geburt an einen besonderen Bedarf an Aufmerksamkeit und Fürsorge mitbringen und deshalb als besonders anstrengend erlebt werden (z. B. sogenannte Schreibbabys, kranke Kinder, Frühchen).

Die Eltern von Pflegekindern sind aus den verschiedensten Gründen – vorübergehend oder dauerhaft – nicht in der Lage, ihren Kindern das zu geben, was sie für eine gesunde Entwicklung benötigen: Liebe, Geborgenheit, Fürsorge und Strukturen. Sie deshalb zu verurteilen, ist vorschnell, denn es gibt verschiedene Gründe dafür, wie zum Beispiel:

  • psychische oder physische Erkrankungen,
  • Suchtproblematik,
  • häusliche Gewalt,
  • Erziehungsschwäche aufgrund eigener sehr belastender Erfahrungen in der Kindheit, verbunden mit sozialer Isolation, Krisen in der Paarbeziehung, unzureichende Wohnverhältnisse oder aufgrund sehr junger Elternschaft,
  • Inhaftierung.

Wie lange bleibt ein Kind in der Pflegefamilie?

  • In der befristeten Vollzeitpflege bleibt das Kind so lange, wie es die Notlage erfordert, die zur Vermittlung in die Pflegefamilie geführt hat. Dies können wenige Tage bis hin zu einigen Monaten sein.
  • Bei Vollzeitpflege auf längere Dauer ist in der Regel über einen längeren Zeitraum geprüft worden, ob die biologischen Eltern mit familienunterstützenden Hilfen in die Lage kommen können, sich selbst angemessen um ihr Kind zu kümmern. Gelingt dies nicht, soll insbesondere den jüngeren Kindern das Leben und Aufwachsen in einer Familie ermöglicht werden. Die Behörden sind verpflichtet, außerfamiliäre Platzierungen regelmäßig zu überprüfen. Nur, wenn sich die Verhältnisse in der biologischen Familie für das Kind deutlich verbessert haben, und dem Kind ein Verlassen der Pflegefamilie zumutbar ist, ziehen die Behörden eine Rückkehr in Betracht. Meist leben Pflegekinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr oder bis zum Erreichen ihrer Selbstständigkeit in der Pflegefamilie.

Wie hält das Pflegekind Kontakt zu seiner Herkunftsfamilie?

Ein zentrales Element im Leben von Pflegefamilien ist die Aufrechterhaltung des Kontakts zur biologischen Familie. In der Regel finden regelmäßig Besuchskontakte statt, deren Organisation und Begleitung eine wichtige Aufgabe des Pflegekinderdienstes ist. Die Häufigkeit der Besuchskontakte soll die Integration des Pflegekindes in die Pflegefamilie ermöglichen und dem Umstand Rechnung tragen, dass Besuchskontakte für alle Beteiligten eine große emotionale Herausforderung bedeuten. Meist finden die Kontakte einmal im Monat statt.

Welche Formen von Pflegeverhältnissen gibt es?

Es gibt verschiedene Formen von Pflege: 

  • Unbefristete Vollzeitpflege
  • Befristete Vollzeitpflege, Krisenpflege

Sie können vorab prüfen, welche am besten Ihren Vorstellungen und Ihrem Lebenskonzept entspricht. Nähere Informationen hierzu bekommen Sie im ersten Informationsgespräch mit dem Pflegekinderdienst.

Wie sieht die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt aus?

Wenn die Vermittlung und der Pflegevertrag abgeschlossen sind und das Pflegekind bei Ihnen wohnt, tauchen im neuen Alltag oft viele Fragen auf.

Deshalb erhalten Sie intensive Beratung, Begleitung und Unterstützung durch die zuständige Fachkraft des Pflegekinderdienstes, die Sie bereits aus der Überprüfung, Vorbereitung und der Vermittlung kennen.

Der Pflegekinderdienst bietet außerdem fortlaufend Qualifizierungs- und Fortbildungsseminare an. Er vermittelt bei Bedarf Unterstützung, beispielsweise Supervision für die Pflegeeltern und zusätzliche Hilfen für das Pflegekind.

Bekommen Pflegeeltern finanzielle Unterstützung?

Pflegeeltern erhalten vom Jugendamt monatliche Unterhaltsleistungen für das Pflegekind oder den Pflegejugendlichen. Die Bezahlung setzt sich zusammen aus einer nach Alter berechneten Pauschale für den Lebensunterhalt des Kindes oder Jugendlichen, einem monatlichen Pauschalbetrag für Beihilfen bei Vollzeitpflege sowie einem festgelegten Sockelbetrag für Vollzeitpflege für die Kosten zur Erziehung.

Was sind die Unterschiede zwischen Pflege- und Adoptivkind?

  • Der wesentliche Unterschied zwischen Pflegekind und Adoptivkind ist der, dass ein Adoptivkind rechtlich wie ein leibliches Kind gestellt ist. 
  • Die biologischen Eltern eines Pflegekindes haben zwar die "elterliche Sorge", können aber beispielsweise nicht mehr über den Wohnort des Kindes bestimmen.
  • Die so genannte "Alltagssorge" wird von den Pflegeeltern ausgeübt.
  • Das Pflegekind hat zwei Familien, denen es sich emotional verbunden fühlt.
  • Können die biologischen Eltern die elterliche Sorge nicht mehr ausüben, wird eine Vormundschaft eingerichtet.
  • Pflegekinder können auf Dauer, das heißt bis zum 18. Geburtstag, oder zeitlich befristet in einer Familie leben. Die zuständige Behörde bezahlt die anfallenden Kosten. Der Kontakt zur Herkunftsfamilie ist fester Bestandteil der Hilfeplanung.
  • Es gibt deutlich weniger Kinder, die zur Adoption freigegeben sind, als Pflegekinder, die auf ein behütetes Zuhause angewiesen sind.
  • Auch bei Adoptivkindern hat die biologische Familie eine wichtige Bedeutung, es werden aus fachlicher Sicht und zum Wohle des Kindes zunehmend halboffene und offene Adoptionen angestrebt.

Sie wünschen ein Beratungsgespräch?

Ein Kind in Pflege nehmen - Kontaktdaten

Personen, die Interesse haben ein Pflegekind aufzunehmen oder zu betreuen, werden von den Fachkräften des Kinder- und Jugendamtes persönlich und fachlich umfassend beraten und unterstützt.

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Kinder- und Jugendamt Heidelberg sind:

Ein Kind adoptieren - Kontaktdaten

Die Adoptionsvermittlungsstelle des Kinder- und Jugendamtes der Stadt Heidelberg ist zuständig für Adoptionsbewerber, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Heidelberg haben.

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Inlands- und Auslandsadoptionen sind:

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