Soforthilfe Corona: finanzielle Unterstützung für Betriebe
Das Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg in Höhe von fünf Milliarden Euro gilt für gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hilft damit bei Liquiditätsengpässen mit einem einmaligen, nicht zurückzahlbaren Zuschuss. Anträge können ab sofort gestellt werden:
Antragsformular | Anträge müssen online über das verlinkte Formular eingereicht werden. |
Portal zur Antragsstellung | Weitere Informationen und das Portal zur Antragsstellung. |
Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern in Baden-Württemberg beraten bei der Antragstellung. Auch wenn Ihr Betrieb kein Kammermitglied ist und daher keine Mitgliedsnummer hat, können Sie einen Antrag stellen. Die Antragsbewilligung erfolgt danach durch die L-Bank.
IHK Rhein-Neckar | Die IHK Rhein-Neckar hat dazu extra eine Infoseite erstellt, auf der die häufigsten Fragen zu dem Antragsformular beantwortet werden. |
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald | Die Informationsseite der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald zur Corona Soforthilfe. |
Institut für Freie Berufe (IFB) | Für Freie Berufe steht das Institut für Freie Berufe (IFB) zur Verfügung. Tel.: 0911 2356528, gruendung@ifb.uni.erlangen.de. |
Finanzielle Entlastung von Heidelberger Betrieben
Die Stadt hat mit der „Heidelberger Wirtschaftsoffensive“ ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Unternehmen, Einzelhändlern, Gastronomen und Selbstständigen erarbeitet. Als eine der Maßnahmen sollen alle direkten Forderungen der Stadt an Betriebe zunächst bis zum 31. Juli 2020 zinslos gestundet werden. Das gilt zum Beispiel für Gebühren, Gewerbesteuer, Grundsteuer und Mieten. Auf diese Weise können Liquiditätsengpässe der Unternehmen und Betriebe, aber auch kultureller Einrichtungen verhindert oder abgemildert werden. Gegenüber privaten Immobilienbesitzern, Lieferanten und anderen Vertragspartnern setzt die Stadt damit ein Zeichen und einen Appell, sich – wenn möglich – dieser Wirtschaftsoffensive anzuschließen.
Hotline des Wirtschaftsministeriums für Unternehmen
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat zudem für Unternehmen eine Hotline zum Thema Corona-Auswirkungen und –Hilfeleistungen eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0800 40 200 88 werden Ihre Fragen von 9 bis 18 Uhr, jeweils von Montag bis Freitag, beantwortet.
Förderprogramm des Bundes
Die Bundesregierung hat für Ende der Woche ein eigenes Programm für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige im Volumen von 50 Milliarden Euro angekündigt und arbeitet aktuell daran, dass die Gelder so schnell wie möglich ausgezahlt werden können. Auch die Anträge für dieses Programm sollen nach der gegenwärtigen Planung von den Kammern betreut werden. Eine Antragsstellung ist in Kürze möglich.
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