„Waldhauptstadt“ 2018
Heidelberg darf sich im Jahr 2018 „Waldhauptstadt“ nennen. Mit diesem Titel würdigt die Organisation PEFC das städtische Engagement im Bereich der nachhaltigen Waldbewirtschaftung.
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Artenschutzplan

Der Erhalt der biologischen Vielfalt im Ballungsraum stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Die starke Zerschneidung der Landschaft durch zahlreiche Straßen, kleinflächige Biotope, kleinparzellige Grundstücke und komplizierte Besitzverhältnisse, Freizeitnutzung und Erholungssuche erfordern ein hohes Maß an konzeptioneller Arbeit und Organisation. Zur Absicherung des Vorhabens stellt die Stadt Heidelberg eigene Grundstücke zur Verfügung und koordiniert Maßnahmen auf privaten Grundstücken. Die begleitenden Forschungsarbeiten ermöglichen eine langfristige wissenschaftliche Begleitung und Kontrolle sowie eine Überprüfung der Wirksamkeit der ergriffenen Managementmaßnahmen.

Zauneidechse (Foto: Rothe)
Zauneidechse (Foto: Rothe)

Auswahl der Schwerpunktbereiche und der Maßnahmen

Für die Maßnahmen im Rahmen des Artenschutzplans wurden Schwerpunktbereiche definiert. Diese Bereiche zeichnen sich durch eine besondere Arten- und Biotopausstattung aus. Es ist eine hohe Dichte an geschützten Biotopen vorhanden und/oder es kommen zahlreiche Arten der Roten Listen vor. Außerdem sind es Bereiche mit repräsentativem Charakter für die verschiedenen Naturräume Heidelbergs und deren typischen Arten und Biotopen. Die Schwerpunktbereiche sind

Pflege- und Fördermaßnahmen in diesen Bereichen erhalten und fördern die biologische Vielfalt. Darüber hinaus gibt es noch weitere für den Natur- und Artenschutz wichtige Bereiche, die ebenfalls im Artenschutzplan Beachtung finden werden:

  • die landwirtschaftlich genutzten Bereiche der Rheinebene, in denen Biotopvernetzungsmaßnahmen ergriffen werden,
  • die Neckarufer, insbesondere im Natur- und Landschaftsschutzgebiet Unterer Neckar,
  • die Wiesen und Wiesentäler des Odenwalds.

Weiterhin lassen sich Maßnahmen definieren, die unabhängig von bestimmten Bereichen durchgeführt werden sollen:

  • Maßnahmen an Gewässern (zum Beispiel Offenlegungen, naturnahe Ufergestaltung, Herstellung der Durchwanderbarkeit von Fließgewässern),
  • Förderung der Beweidung durch Schafe und Ziegen,
  • Pflege von Hohlwegen und Lößwänden,
  • Neophytenbekämpfung,
  • Obstbaumpflanzungen,
  • Heckenpflanzungen,
  • Freistellung und Sanierung von Trockenmauern.
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