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Sperrgutsammlung: Das sind die Vorgaben in Heidelberg

Die Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ) Heidelberg bietet den Bürgerinnen und Bürgern zweimal im Jahr eine kostenlose Sperrgutabholung (umgangssprachlich „Sperrmüll“) pro Haushalt an. Dabei müssen Anmeldende allerdings einige Regeln und Grenzwerte beachten. Ab 2025 besonders wichtig: Die Abfallarten (sogenannte Fraktionen) müssen getrennt und sortiert bereitgestellt werden.

So funktioniert die Sperrgutabfuhr

Abgeholt werden Metalle, Möbel, Elektroschrott, Holz und sperrige Abfälle, die aufgrund ihrer Größe auch nach Zerkleinerung nicht in den Restabfallbehälter passen.

Wichtig ist:

  • Sortiert bereitstellen
    Das Sperrgut muss nach den vier Abfallfraktionen (Metalle, Holz, Elektroschrott und sonstiges Sperrgut) vorsortiert werden.
  • Maximal drei Kubikmeter Sperrgut pro Termin
    Haushalte müssen selbst die Mengenbegrenzung von maximal drei Kubikmetern einhalten. Mehrmengen werden von der ASZ nicht mitgenommen und müssen von den
    Haushalten wieder zurückgeräumt werden.
  • Gewichts- und Größenbegrenzung beachten
    Aus Sicherheitsgründen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für Passantinnen und Passanten, dürfen die einzelnen Gegenstände maximal zwei Meter lang und 50 Kilogramm schwer sein. Größere Gegenstände müssen vorab von den Anmelderinnen und Anmeldern eigenständig verkleinert werden.
  • Uhrzeiten und Ablageort beachten
    Sperrgutgegenstände müssen am Abholtag bis sechs Uhr morgens, frühestens jedoch ab 18 Uhr am Vortag bereitgelegt werden. Die öffentliche Ablagefläche muss vor der
    Grundstücksgrenze gut sichtbar am Straßenrand liegen.
  • Reinigung nach Abholung
    Die Anmelderinnen und Anmelder müssen im Nachgang Rückstände und Verschmutzungen auf der öffentlichen Fläche beseitigen.

Hintergrund: Vorsortierungspflicht wird ab 2025 strenger durchgesetzt

Die Anmelderinnen und Anmelder sind für alle Abfälle verantwortlich, die bereitgelegt werden. Dazu zählen auch Abfälle, die von Nachbarn oder Unbekannten hinzugelegt werden.  Die Anmelderinnen und Anmelder müssen den Sperrgutabfall nach den vier Abfallfraktionen vorsortieren und deutlich getrennt voneinander zur Abholung bereitstellen.

Die ASZ Heidelberg holt die Abfälle mit mehreren Fahrzeugen unabhängig voneinander ab. Liegen die Abfälle unsortiert bereit, kann die Entsorgung nicht erfolgen. Sämtlicher Abfall, der nicht mitgenommen wird, muss dann von den Anmeldenden sachgerecht  entsorgt werden.
 

Die Abfallberatung der ASZ Heidelberg stellt auf der städtischen Homepage unter heidelberg.de/sperrgut ein Sperrgut-ABC mit hilfreichen Informationen und Tipps zur Verfügung.

(Erstellt am 20. Dezember 2024)
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