Barrierefreies Bauen in Heidelberg

Der Grundsatzbeschluss zum Thema „Barrierefreies Bauen in Heidelberg“, der 1995 vom Gemeinderat gefasst wurde und der seither für städtische Bauvorhaben gilt, wird aktualisiert und präzisiert. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10. April 2014 einstimmig beschlossen. Mit dem Grundsatzbeschluss verpflichtet sich die Stadt, ihre Bauvorhaben nach Möglichkeit barrierefrei auszuführen. Auf diese Weise soll der freie Zugang – beispielsweise zu Gebäuden oder Plätzen – für Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und Personen mit Kleinkindern gewährleistet werden.

Eine Überarbeitung des alten Grundsatzbeschlusses war notwendig geworden, weil unter anderem die hierin genannten DIN-Normen zur Barrierefreiheit in der Zwischenzeit aktualisiert wurden und neue hinzugekommen sind. Die Neufassung der Grundsätze wurde vom Beirat von Menschen mit Behinderung der Stadt Heidelberg (bmb) in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung formuliert.