Kinderbeauftragte werden stärker in gemeinderätliche Gremien eingebunden

Die Zusammenarbeit zwischen den Kinderbeauftragten und dem Gemeinderat wird institutionalisiert. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2023 einstimmig beschlossen. Dazu gehören zwei Treffen im Jahr mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen und Fraktionsgemeinschaften sowie die Einbindung der Kinderbeauftragten in die Beratungen relevanter Gemeinderatsausschüsse und des Jugendgemeinderats. Die Kinderbeauftragten sind künftig nicht gemeinderätliche, beratende Mitglieder dieser Gremien: Jugendhilfeausschuss, Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität, Jugendgemeinderat, Ausschuss für Kultur und Bildung, Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit. Darüber hinaus vertritt ein Mitglied des Gesamtelternbeirats jetzt auch im Ausschuss für Kultur und Bildung als beratendes Mitglied die elterlichen Interessen.