Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte ab 1. Januar 2023

Ab sofort digitaler Antrag möglich

Zum 1. Januar 2023 gilt in ganz Deutschland die neue Wohngeldreform. Damit erhöhen sich die Wohngeldsätze zum Jahresbeginn deutlich, außerdem haben wesentlich mehr Menschen als bisher ein Anrecht auf Wohngeld. Auch viele Heidelbergerinnen und Heidelberger, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben, werden durch die Reform erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Nach Angaben der Bundesregierung führt die Erhöhung des Wohngeldes 2023 für die bisherigen Wohngeldhaushalte voraussichtlich zu einer Verdoppelung des Wohngeldes von derzeit im Durchschnitt rund 180 Euro auf dann durchschnittlich rund 370 Euro pro Monat.

Entlastung für Menschen mit geringem Einkommen

Wohngeld-Antrag liegt auf einem Tisch
Den Antrag auf Wohngeld kann man entweder auf Papier oder digital unter www.heidelberg.de/wohngeld stellen. (Foto: Stadt HD)

Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Künftig sollen auch Menschen in den Genuss von Wohngeld kommen, die den Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben. Das neue Wohngeld-Plus-Gesetz bringt eine wichtige Entlastung für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringem Einkommen. Dazu zählen häufig Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Wohngeldbehörde berechnet Höhe des Wohngeldes

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigen sind. Die genaue Wohngeldhöhe wird von der örtlichen Wohngeldbehörde geprüft und festgelegt.

Digital Wohngeld beantragen

Ab sofort steht zur Antragstellung auch ein digitaler Wohngeld-Antrag auf der Homepage der Stadt Heidelberg zur Verfügung unter www.heidelberg.de/wohngeld.
Damit können Bürgerinnen und Bürger per Onlineverfahren einen Zuschuss zur Sicherung ihres Wohnraums beantragen. Dabei wird der Prozess von der digitalen Beantragung bis hin zur Übermittlung sowie Bearbeitung des Antrags online abgewickelt. Der ausgefüllte Antrag wird digital an die zuständige Wohngeldstelle übermittelt. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass die Bearbeitung des Antrags wegen der erhöhten Zahl der Berechtigten länger dauern kann.

Wichtig: Wer bereits Wohngeld bezieht, muss keinen neuen Antrag stellen. Die Neuberechnung des Wohngelds erfolgt dann automatisch durch die Wohngeldbehörde Stadt Heidelberg.

Infos und Hilfe

Weitere Fragen zur Wohngeldreform beantwortet die Wohngeldbehörde Heidelberg beim Amt für Soziales und Senioren unter Telefon 06221 58-38722 oder per E-Mail an Wohngeldstelle@Heidelberg.de.

Infos zum neuen Wohngeld und eine erste Orientierung zur voraussichtlichen Höhe des Wohngelds gibt auch der vorläufige Wohngeldrechner 2023 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf dessen Internetseite unter www.bmwsb.bund.de.
(Direktlink: www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html)

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