Neuer Mietspiegel gilt ab 1. Oktober

Broschüre ist in Bürgerämtern erhältlich

In Heidelberg tritt am Dienstag, 1. Oktober 2021, ein neuer Mietspiegel in Kraft. Der Mietspiegel 2021 wurde mit Zustimmung des Verbandes der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Heidelberg und Umgebung sowie des Mietervereins Heidelberg und Umgebung verabschiedet. Gültig ist dieser bis 30. September 2023. In seiner Sitzung am Dienstag, 21. September, wurde der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss über die neue Auswertung informiert.

Der Mietspiegel 2021 zeigt, dass die Nettokaltmieten in Heidelberg gegenüber 2019 um durchschnittlich 2,85 Prozent gestiegen sind. Die durchschnittliche fiktive Mietspiegelmiete je Quadratmeter beträgt nun 9,40 Euro gegenüber 9,14 Euro im Jahr 2019. In Bezug auf Lage, Größe und Ausstattung einer Wohnung fallen die Heidelberger Mieten durchschnittlich am höchsten in Neuenheim und Handschuhsheim aus, am geringsten im Pfaffengrund sowie auf dem Boxberg und im Emmertsgrund. Zuletzt hatten sich die Nettokaltmieten in Heidelberg von 2017 bis 2019 um 6,8 Prozent erhöht, von 2015 auf 2017 um 1,9 Prozent.

 „Die Preissteigerung von 2017 auf 2019 ist in Heidelberg moderat ausgefallen. Wir wollen, dass das so bleibt und schaffen mit unserem 10-Punkte-Programm Wohnen weiteren vielfältigen und bezahlbaren Wohnraum für alle. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Konversionsflächen, vor allem in der Südstadt. Und im Patrick-Henry-Village soll bald weiterer Wohnraum für 10.000 Menschen entstehen“, sagt Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck.

Was ist ein Mietspiegel?

Mietspiegel sind anerkannte Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie werden genutzt, wenn ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden soll oder Vermietende die monatliche Miete erhöhen wollen. Damit lässt sich herausfinden, ob die Miete für Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung angemessen ist. In Heidelberg gibt es 17 verschiedene Mietspiegelzonen, die sich nach den Grenzen der Stadtteile richten. Heidelberg besitzt einen qualifizierten Mietspiegel. Das ist der Fall, wenn Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von den Interessenvertretern anerkannt worden sind. Der Verband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Heidelberg und Umgebung sowie der Mieterverein Heidelberg und Umgebung haben dem Mietspiegel zugestimmt.

Wie wird der Mietspiegel erstellt?

Ein qualifizierter Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen und spätestens alle vier Jahre neu zu erstellen. Der Mietspiegel 2021 ist eine Indexfortschreibung des Mietspiegels 2019 auf Basis des Verbraucherpreisindex für Deutschland. Die Steigerungsrate folgt somit der sogenannten Inflationsrate. Sein Zustandekommen wird stets von einem fach- und sachkundigen Beirat begleitet. 2019 wurde der Mietspiegel neu berechnet. Zur Erhebung hatte die Stadt Mieterinnen und Mieter aus allen Stadtteilen befragt – insgesamt 1.915 telefonische und webbasierte Befragungen wurden ausgewertet. 2023 wird diese Erhebung wieder erfolgen. Basierend auf dieser können dann auch Vergleiche mit anderen deutschen Städten gezogen werden.

Wer wirkt mit?

An der Erstellung des Mietspiegels hat unter dem Vorsitz von Erstem Bürgermeister Jürgen Odszuck der projektbegleitende Mietspiegelbeirat mitgewirkt. Diesem gehörten Vertreter der Verbände der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Heidelberg und Umgebung e.V. (Haus & Grund Heidelberg) und des Mietervereins Heidelberg und Umgebung, der Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH (GGH), des Gutachterausschusses Heidelberg und Immobilienverbandes Deutschland (IVD) sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gerichte an. Auch zahlreiche Ämter der Stadtverwaltung sind vertreten.

Wie kann ich den Mietspiegelrechner nutzen?

Unter www.heidelberg.de/mietspiegel können Interessierte interaktiv den Mietspiegelrechner anwenden. Zunächst wird anhand der Wohnungsgröße und des Gebäude-Baujahres der Basismietpreis ermittelt. Danach wird dieser je nach Lage gegebenenfalls um einen Zuschlag erhöht – in Neuenheim-Ost um 43 Prozent, in der Bahnstadt um 29 Prozent, in Wieblingen um 17 Prozent und in den Bergstadtteilen Boxberg und Emmertsgrund um 0 Prozent. Zuletzt wird die Ausstattung der Wohnung einbezogen: Eine Einbauküche (+ 15 Prozent) oder eine Fußbodenheizung (+ 13 Prozent) bedeuten beispielsweise zu einem Zuschlag, während die Lage im Erdgeschoss (- 2 Prozent) oder das Nicht-Vorhandensein eines Balkons, einer Loggia oder einer Terrasse (- 4 Prozent) zu einem Abschlag führen. Auf Basis des errechneten Wertes lässt sich vergleichen, in welchem Rahmen die veranschlagte Miete liegt.

Wer hilft, wenn es Probleme gibt?

Bei der Anwendung des Mietspiegels und Fragen dazu hilft das städtische Amt für Stadtentwicklung und Statistik weiter (Telefon 06221 58-21500/21510). Beratungen bieten Mieterverein sowie Haus und Grund an. Kontaktdaten im Internet unter mieterverein-heidelberg.de und haus-und-grund-heidelberg.de.

Mietspiegel als Broschüre und zum Download

Die Broschüre zum Mietspiegel 2021 ist ab 1. Oktober erhältlich. Diese steht dann im Internet unter www.heidelberg.de/mietspiegel zum Download bereit. Außerdem ist die Broschüre „Mietspiegel 2021“ bei allen Bürgerämtern, beim Mieterverein Heidelberg und Umgebung, Poststraße 46, 69115 Heidelberg, und bei Haus & Grund, Rohrbacher Straße 43, 69115 Heidelberg erhältlich. Informationen zum Mietspiegel gibt es im Technischen Bürgeramt, Prinz Carl, Kornmarkt 1, Telefon 06221 58-25100 und 58-25110.

Ergänzend: Weitere Informationen im Internet unter www.heidelberg.de/mietspiegel