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Bewohnerparken: Gebühr für Anwohnerausweise soll ab 1. Januar wieder 120 Euro pro Jahr betragen

Die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis soll in Heidelberg wieder auf 120 Euro pro Jahr angehoben werden. Die Stadt hat eine entsprechende Rechtsverordnung vorbereitet, über die sie den Gemeinderat am 22. November im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität, am 29. November im Haupt- und Finanzausschuss und am 14. Dezember 2023 im Gemeinderat informieren wird. Der Gemeinderat muss die Verordnung nicht beschließen, sie wird durch den Oberbürgermeister erlassen und soll dann ab 1. Januar 2024 gültig sein. 

Bereits seit Januar 2022 mussten in Heidelberg für einen Bewohnerparkausweis 120 Euro Gebühren entrichtet werden. Grundlage hierfür war eine durch den Gemeinderat beschlossene Satzung. Wegen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 13. Juni 2023 zur Gebührensatzung der Stadt Freiburg wurden aber auch in Heidelberg Konsequenzen nötig. Das Gericht hatte unter anderem geurteilt, dass Städte ihre Gebührenregelungen nicht in Form einer Satzung, sondern nur als Rechtsverordnung aufsetzen könnten. Der Heidelberger Gemeinderat beschloss daher am 20. Juli 2023, die bestehende Satzung aufzuheben und die Ausweise übergangsweise ab 27. Juli 2023 wieder gegen eine Gebühr von 36 Euro auszugeben – und zwar so lange, bis über eine neue Verordnung entschieden werden könne.

Rechtsverordnung statt Satzung

Zwischenzeitlich hat sich durch die Urteilsbegründung des BVerwG die juristische Bewertung insoweit konkretisiert, dass die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg eigene Rechtsverordnungen erlassen können. Weitere Veränderungen an der Rahmengesetzgebung von Bund und Land müssen demnach nicht abgewartet werden. Die Stadt Heidelberg wählt daher nun den Weg einer Rechtsverordnung, um zu einer Gebührenhöhe von 120 Euro pro Jahr für einen Bewohnerparkausweis zurückzukehren.

Über die Rechtsverordnung ist es allerdings nicht möglich, soziale Kriterien bei der Gebührenerhebung zu berücksichtigen. In der alten Heidelberger Satzung war unter anderem geregelt, dass Inhabende eines Heidelberg-Pass(+) für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises nur 36 Euro Jahresgebühr bezahlen müssen. Eine vergleichbare Regelung kann in einer Verordnung aber nicht getroffen werden – das hat das BVerwG klargestellt. Die Stadt Heidelberg wird daher einen anderen Vorschlag machen, um Inhabende von Heidelberg-Pass(+)-Pässen, die auf einen Bewohnerparkausweise angewiesen sind, finanziell zu entlasten.

Rückerstattung von Gebühren

Zudem wird die Stadt allen Bürgerinnen und Bürgern, die zwischen dem 13. Juni und dem 26. Juli 2023 120 Euro für einen Parkausweis bezahlt haben, den Differenzbetrag zu 36 Euro erstatten – und zwar auch bei jenen Personen, die keinen Widerspruch gegen die Gebührenhöhe eingelegt haben. Der Betrag (84 Euro) wird zurückbezahlt, Bürgerinnen und Bürger müssen sich um nichts kümmern. Die Stadt ist dazu nicht verpflichtet, hat sich aber im Sinne der Bürgerinnen und Bürger für diesen Weg entschieden. Gebührenbescheide, die vor dem Gerichtsurteil vom 13. Juni erlassen worden sind, gelten weiter als bestandskräftig. Hier sind keine Rückerstattungen vorgesehen.

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