Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.
Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.
Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege - Förderung beantragen
Mit dem Förderprogramm "Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege" des Landes sollen die Gemeinden bei der Modernisierung ihrer ländlichen Wege unterstützt werden.
Im Fokus stehen dabei zum Beispiel
- die Hauptwirtschaftswege,
- multifunktionale oder interkommunale Wege und
- Verbindungswege zu Einzelgehöften, die für eine zeitgemäße Nutzung nicht mehr ausreichend sind.
Die Gemeinden können dafür seit dem Jahr 2020 einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten in Höhe von 40 Prozent der Gesamtkosten erhalten.
Die restliche Mittel müssen sie selbstständig aufbringen, wobei sie auch eine Unterstützung über den kommunalen Ausgleichstock erhalten können.
Zuständige Stelle
die untere Flurneuordnungsbehörde
Diese ist
- für die Landkreise: das örtlich zuständige Landratsamt
- für die Stadtkreise: das Landesamt für Geoinformationen und Landentwicklung (LGL)
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Soll ein ländlicher Weg modernisiert werden, so müssen Sie folgende Schritte beachten:
Schritt 1: Sie benötigen ein Wegenetzkonzept. Aus diesem muss hervorgehen, welcher Weg modernisiert werden soll.
Schritt 2: Dieses Konzept stimmen Sie mit der zuständigen unteren Flurneuordnungsbehörde ab.
In dieser Abstimmung werden noch weitere Unterlagen und Erklärungen benötigt.
So müssen Sie zum Beispiel darlegen, dass der zu modernisierende Weg den heutigen Anforderungen (Tragfähigkeit, Breite) nicht mehr genügt. Darüber hinaus werden noch weitere Unterlagen wie zum Beispiel ein Kostenvoranschlag mit Finanzierungsplan einschließlich der Erklärung, dass Sie über die erforderlichen Eigenmittel verfügen, benötigt.
Beim Antrag hilft Ihnen die zuständige untere Flurneuordnungsbehörde weiter.
Schritt 3: Sie reichen den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der unteren Flurneuordnungsbehörde des jeweiligen Landratsamtes ein. Diese gibt dann Ihren Antrag mit einer Stellungnahme an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) Baden-Württemberg zur Prüfung weiter.
Schritt 4: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid über den Zuschuss. Wichtig ist, dass Sie erst nach dieser Bewilligung mit dem Bau und der Vergabe beginnen dürfen.
Schritt 5: Nach der Ausführung bezahlen Sie die Baurechnung. Diese Baurechnung reichen Sie dann über die zuständige untere Flurneuordnungsbehörde an das LGL weiter. Das LGL zahlt dann nach Prüfung den Ihnen zustehenden Zuschuss aus.
Fristen
Abschluss und Abrechnung der Maßnahme müssen spätestens zu dem in der Bewilligung genannten Zeitpunkt durch das LGL erfolgen.
Die Fördermaßnahme wurde verlängert und ist nun befristet bis Ende des Jahres 2026. Das bedeutet, dass spätestens bis Ende des Jahres 2026 die letzte Bewilligung ausgesprochen werden kann.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über fehlende Tragfähigkeit/ nicht ausreichende Breite und Darlegung des Modernisierungserfordernisses
- Kostenanschlag und einen Finanzierungsplan mit plausiblen Kostenangaben
- Nachweis über die rechtliche Zulässigkeit des Vorhabens
- gegebenenfalls Vereinbarungen/ Verträge mit den betroffenen Anliegern über eine möglicherweise notwendige Flächeninanspruchnahme
- Erklärung, dass der Ausbau nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Richtlinie für den ländlichen Wegebau (RLW) erfolgen wird.
- Erklärung, dass die zur Durchführung der Maßnahme notwendigen Mittel zur Verfügung stehen und die Maßnahme spätestens zwei Jahre nach der Bewilligung abgerechnet werden kann.
Kosten
keine
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
Die unteren Flurneuordnungsbehörden geben Auskunft über Möglichkeiten und Vorgaben zum Förderverfahren.
Freigabevermerk
Stand: 20.11.2024
Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg