Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.
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Heidelberg-Pass
Heidelberg bietet den Bürgerinnen und Bürgern seit 1. Januar 2012 zwei Varianten des Heidelberg-Passes.
Den Heidelberg-Pass und den Heidelberg-Pass+. Weitere Infos
Onlineantrag und Formulare
- Heidelberg-Pass+ - Antrag
Ausdrucken und ausfüllen - mit den folgenden Unterlagen bitte persönlich im Bürgeramt vorsprechen: bei Erstausstellung: Lichtbilder aller Familienmitglieder ab 6 Jahren, bei Erneuerung: Vorlage der abgelaufenen Pässe, Einkommensnachweise der letzten 3 Monate.
- Heidelberg-Pass - Infomationen über Vergünstigungen Informieren Sie sich über die Vergünstigungen, die Heidelbergpass-Inhaber/innen in Anspruch nehmen können.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Heidelberg-Pass+
- Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, das mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind
- Bezieher von Kriegsopferfürsorgeleistungen
- Bürger/innen ab 65
- Rentner/innen
soweit diese Personen nur über ein, die entsprechende Einkommensgrenze nicht überschreitendes, Einkommen verfügen und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag haben.
Heidelberg-Pass
- Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Grundsicherung, Hilfe zu Lebensunterhalt, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag.
Heidelberg-Pass-Besitzer/-innen haben im wesentlichen Anspruch auf alle Leistungen des Heidelberg-Pass+, müssen aber in Teilbereichen wie beim Mittagessen oder einer Vereinsmitgliedschaft bei den zuständigen Leistungsträgern Einzelanträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung stellen.
Verfahrensablauf
Nach der Antragstellung erfolgt die Prüfung der Anspruchsberechtigung. Anspruchsberechtigte erhalten den HeidelbergPass.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Antrag und ggf. weitere Unterlagen (z.B. Mietauskünfte, Einkommensnachweise)
Kosten
keine
Hinweise
Kindertageseinrichtungen/ Kindergarten
Betreuungsentgelte in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege werden ab Geburt bis zum Ende der Grundschulzeit von der Stadt Heidelberg getragen und die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege von der Stadt Heidelberg übernommen, falls es keine vorrangigen Kostenträger (z.B. im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets) gibt.
Schulen
Schülerinnen und Schüler einer öffentlichen Heidelberger Schule, die Inhaber eines Heidelberg-Pass sind erhalten, nach Bewilligung des Bildungs- und Teilhabepakets, ein kostenloses Mittagessen an ihrer Schule, soweit an der jeweiligen Schule ein Mittagessen in schulischer Verantwortung angeboten wird.
Schulkinder, die Inhaber eines Heidelberg-Pass sind und in einer Horteinrichtung zu Mittag essen, erhalten ebenfalls ein kostenloses Mittagessen. Die anfallenden Kosten werden von der Stadt Heidelberg übernommen.
Schülerinnen und Schüler einer öffentlichen Heidelberger Schule, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind zahlen, nach entsprechender Vorlage des Heidelberg-Pass+, einen Eigenanteil in Höhe von 1 € pro Mittagessen, soweit an der jeweiligen Schule ein Mittagessen in schulischer Verantwortung angeboten wird.
Vereinsmitgliedschaften
Der Mitgliedsbeitrag von Heidelberger Sportvereinen wird für alle Heidelberg-Pass+-Inhaber/innen und erwachsene Heidelberg-Pass-Inhaber/innen im ersten Jahr der Mitgliedschaft mit bis zu 50 Euro gefördert. In den Folgejahren übernimmt die Stadt Heidelberg (maximal 50 Euro), der Heidelberger Sportverein und der/die Heidelberg-Pass+-Inhaber/in / der/die erwachsene Heidelberg-Pass-Inhaber/in jeweils ein Drittel des Jahresbeitrags. Heidelberg-Pass-Inhaber/-innen können diese Leistung für ihre minderjährigen Kinder über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Bäder
Kinder und Jugendliche von 7 bis einschließlich 17 Jahre zahlen mit Heidelberg-Pass bzw. Heidelberg-Pass+ 2,50 Euro in den Hallenbädern und im Tiergartenbad; 4 Euro im Thermalbad (beim Bad-Team erhältlich, gilt nur für Einzeleintritte)
Erwachsene Inhaberinnen und Inhaber eines Heidelberg-Passes bzw. Heidelberg-Passes+ zahlen in den Hallenbädern, im Tiergartenbad und im Thermalbad den ermäßigten Eintritt (beim Bad-Team erhältlich, gilt nur für Einzeleintritte)
Kurpfälzisches Museum
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten freien Eintritt. Erwachsene erhalten den jeweils gültigen ermäßigten Eintritt.
Tiergarten
Freier Eintritt für alle.
Stadtbücherei
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten den Leseausweis kostenlos, Erwachsene erhalten 50 Prozent Ermäßigung auf die jeweils gültige Gebühr.
Volkshochschule
Auf alle Kurse und Vorträge 50 Prozent Ermäßigung.
Bezuschussung des Deutschlandtickets – RNV
Zuschuss bei Erwerb eines Deutschlandtickets mit einem monatlichen Eigenanteil von 9 Euro. Weitere Infos
Musik- und Singschule
Vor Vollendung des elften Lebensjahres 100 Prozent, danach 50 Prozent Ermäßigung auf die Unterrichtsgebühren.
Akademie für Ältere
50 Prozent Ermäßigung auf den Mitgliedsbeitrag.
Ferienpass
Kostenlose Ausgabe des Ferienpasses.
Feriengutscheine
Drei Gutscheine für je eine Woche Ferienbetreuung bis 110 Euro für Kinder zwischen fünf und 13 Jahren.
Hundesteuer
Befreiung von der Hundesteuer
Klimaschutzmaßnahmen
Förderung von Balkonsolarmodulen (Energie-Hotline 06221 58 18 141).
Es verbleibt ein Eigenanteil von 50 Euro (maximale Fördersumme 600 Euro für Module und Montage). mehr dazu
Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
Stadt Heidelberg 01.07.2024