Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.
Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.
Förderung Kindertagespflege
Wer sein Kind statt in der Krippe lieber von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen möchte, erhält Unterstützung von der Stadt. Eltern, deren Kind zwischen ein und drei Jahre alt ist, haben Anspruch auf Förderung in Kindertagespflege. Für Kinder die jünger oder älter sind kann unter bestimmten Voraussetzungen Förderung in Kindertagespflege gewährt werden. Auch als Ergänzung zu einem anderen Betreuungsangebot kann Betreuung in Kindertagespflege gefördert werden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Kinder- und Jugendamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
Bei Erfüllung der förderrechtlichen Voraussetzungen erhält die Tagespflegeperson seit 1. Januar 2023 für die Betreuung eines Heidelberger Kindes eine Geldleistung in Höhe von 7,70 Euro pro Stunde vom Kinder- und Jugendamt.
Eltern zahlen einen Kostenbeitrag, dessen Höhe sich nach dem Einkommen und der Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden richtet.
Seit dem 1. September 2018 wird der Kostenbeitrag bei Vorliegen eines Heidelberg-Passes ganz erlassen.
Fristen
-
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Förderung
Erklärung der Tagespflegeperson
Ggf. Nachweise über die Berufstätigkeit der Personensorgeberechtigten
Kosten
-
Hinweise
-
Freigabevermerk
Stadt Heidelberg - 07.05.2025