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Kriegsopferfürsorge
Beschreibung
Die Kriegsopferfürsorge ist ein Teil der Leistungen, die nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt werden, §§ 25-27j BVG und Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV).
"Wer durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung oder durch einen Unfall während der Ausübung des militärischen oder militärähnlichen Dienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung."
Die Kriegsopferfürsorge umfasst für Berechtigte
- Hilfen zur beruflichen Rehabilitation
- Krankenhilfe
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Erziehungshilfe
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Erholungshilfe
- Wohnungshilfe
- Hilfen in besonderen Lebenslagen
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Persönlicher Kontakt
stv. Sachgebietsleiterin
Buchstabenrate: A - Alie
Sachgebietsleiter 50.21 (Buchstabenrate L - Z, BuT)
Sonstiges
Aufgrund der Neuregelung des Sozialen Entschädigungsrechts werden die Kriegsopferfürsorgeleistungen ab 01.01.2024 nach dem neuen Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) gewährt. Dadurch ändert sich auch die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung. Zuständige Behörde für Leistungen nach dem SGB XIV ist ab 01.01.2024 das Versorgungsamt.