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Kindertagespflege

Beschreibung

Qualifizierte Kindertagespflege

Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege benötigen alle Kindertagespflegepersonen eine umfangreiche Qualifizierung. Das Kinder- und Jugendamt erteilt den Kindertagespflegepersonen eine Pflegeerlaubnis für den eigenen Haushalt oder für angemietete Räumlichkeiten und steht in engem Kontakt mit den Kindertagespflegepersonen. Bei Bedarf können die Eltern eine qualifizierte Kindertagespflegeperson auch als sogenannte Kinderfrau im eigenen Haushalt anstellen.

Wichtige Gründe für Eltern, die sich bei der Betreuung ihres Kindes für die Kindertagespflege entscheiden, sind die familiennahe Betreuung, individuelle Betreuungszeiten und kleine Gruppen.
Das Kinder- und Jugendamt ist gerne bei der Vermittlung von Kindertagespflegestellen behilflich. Unabhängig davon können sich Eltern über Kindertagespflegestellen in den Heidelberger Stadtteilen informieren und Kontakt zu den Kindertagespflegepersonen aufnehmen.

Heidelberg fördert Kindertagespflege. Wer sein Kind statt in der Krippe lieber von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen möchte, erhält Unterstützung von der Stadt. Eltern, deren Kind zwischen ein und drei Jahre alt ist oder die bereits im 1. Lebensjahr des Kindes berufstätig oder in Aus- oder Weiterbildung sind, können beim Kinder- und Jugendamt einen Antrag auf Förderung stellen. Mehr dazu.

 

Hausanschrift

Eppelheimer Str. 13
69115 Heidelberg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Zuständigkeit

Kinder- und Jugendamt
Eppelheimer Str. 13
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 58-37790 / 58-37643 / 58-37642 / 58-37631 / 58-37217
E-Mail: tagespflege@heidelberg.de

Weitere Ansprechpersonen:

Heidelberger Tagesmütterverein e. V.
Birte Wehnes
Kaiserstr. 49
69115 Heidelberg
info@heidelberger-tagesmuetter.de

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