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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Beschreibung

Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr eigenes Einkommen und Vermögen oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin nicht ausreichen.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Verfahrensbeschreibung am Ende dieser Seite, oder wenden sich an eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter.

Hausanschrift

Bergheimer Str. 155
69115 Heidelberg
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Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr. Zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Persönlicher Kontakt

Frau Kobs
Raum 3.02
Frau Schaefer
Raum 3.16
Herr Büssecker
Raum 3.03
Frau Zimmermann, C.
Raum 3.16
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Raum 3.01
Herr Schweikert
Raum 3.19
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Raum 3.03
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Raum 3.04
Frau Zimmermann, L.
Raum 3.04
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Raum 3.06
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Raum 3.10
Frau Illing
Raum 3.10
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Raum 3.09
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Raum 3.08
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Frau Gross
Raum 3.07
Frau Hildebrandt
Raum 3.18

Übergeordnete Dienststellen

Amt für Soziales und Senioren
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