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Denkmalschutz
Beschreibung
Denkmalschutz in Heidelberg Was ist ein Kulturdenkmal? Ein Kulturdenkmal ist - eine Sache (z.B.: Wohnhaus) - eine Sachgesamtheit (z.B.: Wohnhaus, Scheune und Einfriedigungen) - der Teil einer Sache (Nieschenfigur) an deren Erhaltung - aus wissenschaftlichen Gründen (z.B. besonders typische Architekturform oder technische Anlage), und/oder - aus künstlerischen Gründen (z.B. mit Steinplastiken oder Fassadenmalerei besonders geschmückte Hausfassade), und/oder - aus heimatgeschichtlichen Gründen (z.B. Stadtbefestigung oder typisches Zeugnis des örtlichen oder regionalen Hausbaus) ein öffentliches Interresse besteht (siehe § 2 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg). Wer stellt dies fest? Zuständige Fachbehörde für die Erfassung/Einschätzung der Kulturdenkmale ist das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Stadt Heidelberg. Die Feststellung hat jedoch nur deklaratorischen Charakter, da in Baden-Württemberg die Denkmaleigenschaft grundsätzlich - Kraft Gesetzes - bereits bei Vorleigen der oben genannten Tatbestände vorliegt. Eine Erfassung in einer Liste ist daher nur ein Hilfsmittel zur Vereinfachung, Transparenz und Beschleunigung des Verfahren, begründet jedoch dadurch nicht die Denkmaleigenschaft. Ist mein Haus ein Kulturdenkmal? Auskünfte zu Ihrem Objekt erhalten Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde Amt für Baurecht und Denkmalschutz
Denkmalschutz im Bezirk 1: Bereich GASS -Gesamtanlagenschutzsatzung-, Altstadt, Schlierbach
Denkmalschutz außerhalb Bezirk 1: Alle Stadtteile die sich nicht im Bezirk 1 befinden.