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Bildung und Teilhabe
Beschreibung
Leistungen für Bildung werden auf Antrag an Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, gewährt. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können darüber hinaus auch Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt werden.
Leistungsberechtigt sind Bezieher von Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII, sowie Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbezieher und Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zählen zum Bsp:
- eintägige Schul- und Kitaausflüge
- mehrtägige Klassen- und Kitafahrten
- der persönliche Schulbedarf
- die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
- Lernförderungen
- die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen
- die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Die konkreten Leistungsinhalte sind in § 34 SGB XII bzw. § 28 SGB II geregelt.
Weitere Infos
- weiterführende Seite zum Thema Bildung und Teilhabe
- Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend