Aufgaben der Kommunalen Behindertenbeauftragten
Die Aufgaben der Kommunalen Behindertenbeauftragten sind durch das Landesbehindertengleichstellungsgesetz (§15 LBGG) geregelt.
Eine der Aufgaben ist es, Ombudsfrau für Menschen mit Behinderung zu sein. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen sich an die Kommunale Behindertenbeauftragte wenden können, wenn sie Fragen, Probleme oder Anregungen haben. Eine Terminvereinbarung zur Sprechstunde ist telefonisch oder per Mail möglich.
Die andere Aufgabe ist, die Stadt Heidelberg in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen zu beraten und mit der Verwaltung zusammenzuarbeiten. Kommunale Behindertenbeauftragte sind unabhängig und weisungsungebunden.
Die Kommunale Behindertenbeauftragte ist eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung. In Heidelberg ist sie direkt dem Oberbürgermeister unterstellt („Stabsstelle“). Der Beirat von Menschen mit Behinderungen ist die gewählte Interessensvertretung der Menschen mit Behinderungen, er ist ein beratender Ausschuss des Gemeinderats.
Hier werden die Aufgaben der Kommunalen Behindertenbeauftragten in Leichter Sprache erläutert.