Im Amt für Soziales und Senioren gelten die folgenden Besucherregeln:

Das Amt ist Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr für Besucherinnen und Besucher ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet.

Außerhalb dieser offenen Sprechzeiten können Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Soziales und Senioren
Bergheimer Str. 155
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-3 89 00

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Taxigutscheine für Menschen mit Behinderung

Wer in Heidelberg lebt und eine Behinderung hat, kann für Freizeitangebote, bei Besorgungen des täglichen Lebens, Verwandtenbesuchen oder zur Teilnahme am kulturellen sowie gesellschaftlichen Leben unter bestimmten Voraussetzungen Taxigutscheine erhalten. Damit sollen insbesondere diejenigen Menschen mit Behinderung unterstützt werden, denen es nicht möglich oder zumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

Welche Voraussetzungen zur Nutzung der Gutscheine gibt es?

Berechtigt zur Fahrt mit den Taxigutscheinen sind Personen, die

Außerdem gelten folgende Bedingungen:

  • Die Nutzung des Taxi-Gutscheins ist für 2 Fahrten pro Woche zulässig (Hin- und Rückfahrt gelten als 2 Fahrten)
  • Fahrten sind nur innerhalb der Stadtgrenzen Heidelbergs erlaubt
  • Begleitpersonen werden im Rahmen des Platzangebotes kostenlos befördert
  • Die Freifahrten dienen nur zur Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben (Fahrten z. B. zum Arzt, zur Arbeit, ins Krankenhaus, und ähnliche sind ausgeschlossen)

Wo sind die Gutscheine erhältlich?

Wie läuft die Nutzung eines Gutscheins ab?

  1. Die Beförderung erfolgt nur durch Wagen, die der Taxi-Zentrale Heidelberg oder der Firma TLS Transfer & Limousinenservice GmbH angeschlossen sind.
  2. Nach der Fahrt wird der Gutschein von dem Taxifahrer / der Taxifahrerin vollständig ausgefüllt. 
  3. Die nutzende Person unterschreibt den vollständig ausgefüllten Fahrschein und bestätigt damit die Richtigkeit aller Angaben und die Anerkennung der Anspruchsvoraussetzungen. 
  4. Die Taxiunternehmen bewahren die eingelösten Gutscheine auf und rechnen diese im Anschluss monatlich mit der Stadtverwaltung ab.

Informationen für Taxiunternehmen

Wenn Sie hinsichtlich der Taxigutscheine für Menschen mit Behinderung Interesse an einer Zusammenarbeit mit der Stadt Heidelberg haben, können sie sich gerne an uns wenden:

Stadt Heidelberg
Amt für Soziales und Senioren
Eppelheimer Straße 13
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 5838651
E-Mail: louisa.goeppert@heidelberg.de

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