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Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten Heidelberg
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69124 Heidelberg
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Abfall aktuell

Entsorgungsangebote

für Abfälle aus Gewerbebetrieben

Je nach Branche fallen in einem Gewerbebetrieb unterschiedliche Abfallsorten und -mengen an. Die Gewerbeabfallverordnung vom 1. August 2017 verpflichtet alle, die Abfälle erzeugen oder besitzen, die anfallenden Abfälle, getrennt zu erfassen und – wichtig – dieses auch zu dokumentieren.

Gewerbliche Abfallgemische müssen zukünftig vorbehandelt werden. Damit die Wertstoffe hochwertig verwertet werden können, müssen Vorbehandlungsanlagen zukünftig weitreichende Anforderungen an die Sortierung der Abfälle erfüllen. 

Bedienung der Ladevorrichtung an einem Müllfahrzeug.

Die ASZ Heidelberg bietet dafür die passenden Entsorgungswege und Abfallbehälter an. Auf Wunsch erstellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes gerne ein, auf den eigenen Bedarf zugeschnittenes Entsorgungsangebot.

Als zertifiziertes Unternehmen bürgt es für eine fachgerechte, zuverlässige Durchführung aller Leistungen. 
Zu den Qualitäts- und Umweltmanagementzertifikaten

Online Bestellformular für Abfallbehälter 

Restabfall

Der Abfall zur Beseitigung muss der Stadt Heidelberg als öffentlich-rechtlichem Entsorger in jedem Fall überlassen werden. Hierzu zählen unter anderem Kehricht, Asche, Knochen, Hygieneabfälle, Glühbirnen, Porzellanbruch, Putzlappen, Staubsaugerbeutel, Altmedikamente, verschmutzte Wertstoffe, Zigarettenkippen.

Informationen zu den Behältergrößen, dem Leerungsrhythmus, den möglichen Servicearten und Preisen

Das für jeden Betrieb notwendige Mindestvolumen an Restabfall wird auf der Grundlage der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Heidelberg festgesetzt. Dazu sind Angaben zur Betriebsart, Mitarbeiter/-innenzahl und gegebenenfalls der Bettenzahl bei der Bestellung von Behältern erforderlich. Die Festsetzung erfolgt unter Zugrundelegung von Einwohnergleichwerten (EGW) und einem Mindestbehältervolumen von 12 Litern pro EGW und Woche. 

Bioabfall

Für die Entsorgung rein pflanzlicher Abfälle, wie Obst- und Gemüsereste, Eierschalen, Kaffeefilter und dergleichen bietet die Stadt Bioabfallbehälter an. Diese eignen sich zum Beispiel für Lebensmittelgeschäfte mit Obst- und Gemüseverkauf.

Im Gastronomiebereich ist der Bioabfallbehälter als Ergänzung zur Speiserestetonne möglich, wenn eine saubere Abfalltrennung gewährleistet werden kann. Speisereste dürfen nicht über den Bioabfallbehälter entsorgt werden.

Informationen zu den Behältergrößen, dem Leerungsrhythmus, den möglichen Servicearten und Preisen

Speisereste

Speisereste aus gewerblichen Anfallstellen müssen getrennt gesammelt und über dafür zugelassene Fachbetriebe entsorgt werden. Zu diesen Abfällen zählen insbesondere die Essensreste vom Gästeteller, Fisch- und Fleischprodukte, Teigwaren, Milchprodukte, Altfette und ähnliches. Diese Abfälle dürfen nicht über Bioabfall- oder Restabfallbehälter entsorgt werden.

Gewerbliche Anfallstellen sind alle Gaststätten, Imbissbuden, Großküchen, Kantinen, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung und andere vergleichbare Betriebe, in denen Speisen zubereitet oder zubereitete Speisen zum Verzehr angeboten werden. 

Rechtliche Grundlage für die getrennte Entsorgung von Speiseresten ist das „Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz“ (TierNebG) sowie, auf kommunaler Ebene, die „Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Heidelberg“.

Zur ordnungsgemäßen Entsorgung bietet Ihnen die ASZ Heidelberg als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, Speiserestebehälter mit einem Volumen von 120 Litern mit ein- bis zweimaliger Leerung pro Woche im Austauschverfahren an. Die Reinigung der Behälter ist im Preis inklusive.

mehr dazu

Behälterglas

Die Stadt bietet den Gaststätten die Möglichkeit ihr Altglas über eigene grundstücksbezogene Behälter getrennt nach den Farben Grün, Weiß und Braun, zu entsorgen. 

Fallen in einem Betrieb jedoch nur haushaltsübliche Mengen an Altglas an, können diese über die öffentlichen Depotcontainer entsorgt werden. Auch hier erfolgt die Sammlung getrennt nach den Farben Grün, Weiß und Braun. Bitte beachten Sie bei der Entsorgung die vorgegebenen Einwurfszeiten. Diese sind werktags von sieben bis 20 Uhr. 

Achtung: Flachglas, wie zum Beispiel Fensterscheiben, Draht- und Spiegelglas, Glühbirnen, Keramik und Steingut sowie temperaturbeständiges Glas darf nicht über die Glasbehälter oder öffentlichen Depotcontainer entsorgt werden. Flachglas kann an den Recyclinghöfen in Wieblingen und Kirchheim abgegeben werden.

Standorte der öffentlichen Glascontainer

Papier und Kartonagen

Auf Wunsch stellt die Stadt für die Entsorgung von Papier und Kartonagen einen eigenen Papierbehälter in bedarfsgerechter Größe zur Verfügung. Diese grundstücksbezogenen Papierbehälter sind im 14-täglichen Rhythmus im Teilservice kostenfrei.

Bündelsammlung für Papier
In ausgewählten Geschäftsstraßen führt die Stadt zusätzlich eine Bündelsammlung für Altpapier durch. Im Citybereich und den angrenzenden Geschäftsstraßen erfolgt diese wöchentlich, im sonstigen Stadtgebiet 14-täglich zusammen mit den Papiertonnen. 
Informationen zur Papierbündelsammlung 

Gewerbebetriebe haben außerdem die Möglichkeit, im Recyclinghof Wieblingen Papier, Kartonagen sowie zahlreiche andere Wertstoffe von Montag bis Freitag direkt abzugeben.

Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundmaterialien

Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien werden in Heidelberg in Gelben Säcken oder Gelben Tonnen gesammelt. Die Gelben Säcke sind in den Bürgerämtern erhältlich. Die Bestellung einer Gelbe Tonne erfolgt mit einem schriftlichen Antrag bei der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg.
Wir bitten zu beachten, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, gleichzeitig Gelbe Säcke zu verwenden, wenn eine Gelbe Tonne vorhanden ist – auch nicht, um den Abfall für die Gelbe Tonne darin zu sammeln. 

Die Stadt Heidelberg entsorgt die in den Gelben Tonnen und Gelben Säcken gesammelten Verpackungen im Auftrag der Dualen Systeme. An dieser Sammlung beteiligen dürfen sich zum Beispiel Gaststätten und Hotels, Krankenhäuser, Kantinen, Bildungseinrichtungen, Verwaltungen, Handwerksbetriebe, Freiberufler/-innen sowie andere Endverbraucher/-innen, bei denen Verkaufsverpackungen anfallen. Im Handel verwendete Transportverpackungen sind in der Regel nicht durch eine Duales System lizensiert und dürfen daher nicht zur „Gelben Sammlung“ auf die Straße gestellt werden. 

Ein Tipp: Transportverpackungen können auch direkt an die Lieferanten oder Hersteller zurück gegeben werden. Diese Möglichkeit ist in der Verpackungsverordnung verankert und entlastet die Entsorgung vor Ort.

Sonstige Abfälle, wie zum Beispiel Sperrgut oder Schadstoffe

Für weitere Abfälle, die in einem Gewerbebetrieb anfallen, hält die Stadt ebenfalls Lösungen bereit. So kann zum Beispiel Sperrgut direkt vom Grundstück abgeholt werden. Eine Anmeldung ist zu den vorgegebenen Terminen möglich. Sonderabfälle und Sperrgut können zu den jeweils gültigen Konditionen direkt im Recyclinghof Wieblingen abgegeben werden. 

Entsorgungstermine und Preise

Gewerbliche Anlieferungen auf den Recyclinghöfen

Anlieferung von Kleinmengen

Heidelberger Gewerbebetriebe können von Montag bis Freitag im Rahmen der "Kleinmengenregelung" für 8 Euro je PKW-Kofferraumladung Abfälle und Wertstoffe an den Recyclinghöfen der Stadt anliefern (siehe Übersicht über die Abgabemöglichkeiten).

Anlieferungen von größeren Mengen

Anlieferungen durch Gewerbebetriebe, mit einem Kleinlastwagen, Sprinter oder einem Fahrzeug mit einem Fassungsvermögen von mehr als einen Kubikmeter, sind nur in der Abfallentsorgungsanlage Wieblingen, Mittelgewannweg 2a, möglich. Dies gilt auch, wenn ein Gewerbebetrieb die Materialien bereits sortiert anliefern möchte.
Entsprechende Fahrzeuge werden an den anderen Recyclinghöfen abgewiesen und an die Abfallentsorgungsanlage Wieblingen verwiesen. Auch hier gilt, dass eine Anlieferung von Abfällen im Recyclinghof Wieblingen nur von Montag bis Freitag möglich ist. Am Samstag ist keine gewerbliche Anlieferung möglich.

Die in der Abfallentsorgungsanlage Wieblingen angelieferten Wertstoffe werden gewogen, in einem separaten Container erfasst, nachsortiert und einer Verwertung zugeführt. Mit dieser Maßnahme sichern wir die Umsetzung der Ziele der Abfallwirtschaftssatzung, in der die Verwertung eindeutige Priorität vor der Entsorgung hat.

Gebühren ab dem 1. Januar 2025:

Wenn regelmäßig größere Mengen an Wertstoffen anfallen, empfiehlt es sich über eine entsprechende Containerstellung in Ihrem Betrieb nachzudenken. Die Stadt Heidelberg unterbreiten hierzu gerne ein wirtschaftlich interessantes Angebot. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit unserem Vertrieb unter der zentralen Telefonnummer 06221 58-29999 auf.

Abfälle aus Heidelberger Haushalten, angeliefert durch einen Gewerbebetrieb

Gewerbebetriebe die Abfälle aus Heidelberger Haushalten anliefern möchten, werden gebeten, eine
Bestätigung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin (87 KB)
über die Herkunft der Abfälle mitzubringen. Das Formular kann einfach ausgedruckt und unterschrieben bei der Anlieferung  mitgebracht werden.

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