Unterlagen für die Anmeldung
zur Eheschließung
Die nachfolgende Auskünfte beziehen sich ausschließlich auf Verlobte mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit sind für die Anmeldung zur Eheschließung umfangreiche und spezielle Dokumente je nach Länderbestimmung erforderlich. Darüber hinaus ist teilweise ein Befreiungsverfahren von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Oberlandesgericht einzuleiten. Auskünfte erteilt das zuständige Standesamt.
Sofern Sie in Heidelberg wohnen, vereinbaren Sie bitte einen Informationstermin, bei dem wir Ihnen schriftlich Auskünfte über die erforderlichen Unterlagen erteilen und Ihnen nähere Informationen über den Verfahrensablauf geben können.
Erforderliche Unterlagen für deutsche Staatsangehörige:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil.
(wenn Sie nicht in Heidelberg geboren wurden) - Bei Geburt im Ausland: Eine original Geburtsurkunde mit Übersetzung in die deutsche Sprache.
- Eine Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes ausgestellt von der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes
(nur bei Wohnort außerhalb von Heidelberg), nicht älter als acht Tage bei der Anmeldung zur Eheschließung. - Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, wenn Sie nicht von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit hatten.
- Einbürgerungsurkunde oder Vertriebenenausweis bei Spätaussiedlern.
- Geburtsurkunden von minderjährigen gemeinsamen Kindern
(wenn sie nicht in Heidelberg geboren wurden). - Bei erfolgter Namensänderung: Bescheinigung über die Namensänderung oder Namensänderungsurkunde.
Zusätzliche Unterlagen, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet waren und hier auch geschieden wurden oder Sie verwitwet sind:
- Eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösung der Ehe
(wenn die Vorehe nicht in Heidelberg geschlossen wurde). - Alle vorangegangenen weiteren Ehen sind mit den Daten über Eheschließung und Auflösung anzugeben. Hierbei können Sie entweder eine Familienbuchabschrift mit Auflösungsvermerk über diese Ehe vorlegen oder das deutsche Scheidungsurteil beziehungsweise die Sterbeurkunde des Ehegatten. Wenn Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen und/oder geschieden wurde, wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Grundsätzlich gilt:
Alle notwendigen Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen.
Bitte wenden Sie sich wegen weiterer Informationen an uns, falls Ihre persönlichen Verhältnisse nicht unter die oben genannte Fallkonstellationen fallen und bei weiteren Fragen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn für Sie Entscheidungen im Ausland (zum Beispiel Ehescheidung) getroffen wurden. Die oben genannten Fallkonstellationen beinhalten nur die Standardfälle!
Beachten Sie bitte auch , dass eine endgültige Prüfung Ihrer Dokumente erst bei der Anmeldung zur Eheschließung erfolgen kann und dass sich hierbei noch Sachverhalte ergeben können, bei denen die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich wird.
Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung der Eheschließung einen Bürotermin mit uns.
Weitere Infos
schriftliche Anmeldung zur Eheschließung (358 KB)
Ehefähigkeitszeugnis (1,2 MB)
Vollmacht für die Anmeldung zur Eheschließung (1,2 MB)