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Abfall aktuell

Zuschuss für nachhaltiges Wickeln

Stadt fördert Nutzung von Stoffwindeln

Hinweis: Das diesjährige Budget ist aufgebraucht.

Aktuell können keine weiteren Anträge mehr entgegengenommen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team vom Kundenservicecenter unter 06221 58-29999 (montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr.)

Eltern, die auf Wegwerfwindeln verzichten und ihre Kinder mit Stoffwindeln wickeln, vermeiden eine Menge Abfall und tragen zu einer nachhaltigen Zukunft ihrer Kinder bei. Da die Erstanschaffung jedoch mit einer Investition verknüpft ist, unterstützt die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg diejenigen, die sich für Stoffwindeln entscheiden, mit einem finanziellen Beitrag.

10.000 Euro pro Jahr im städtischen Fördertopf – einmalig 100 Euro pro Kind

Stoffwindeln vor gelbem Hintergrund.

Bezuschusst wird die Anschaffung oder Miete von Stoffwindeln oder die Nutzung eines Windeldienstes. Insgesamt stellt die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg für das Förderprogramm 10.000 Euro im Jahr zur Verfügung. Für jedes Kind kann ein Zuschuss in Höhe von einmalig 100 Euro beantragt werden.

Ab dem 17. Oktober 2022 gelten folgende Kriterien für den Zuschuss:

Der Gemeinderat hat am Donnerstag, 13. Oktober 2022, einem Förderprogramm zugestimmt, das Familien finanziell unterstützt, die Stoffwindeln nutzen. Bereits in einer Probephase hat die Heidelberger Bevölkerung das Angebot gut angenommen. Deshalb soll die Förderung nun fest im Haushalt verankert werden. 

  • Das Kind muss mit dem Hauptwohnsitz in Heidelberg gemeldet sein.
  • Das Kind darf bei Antragstellung das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Werden die Stoffwindeln bereits vor der Geburt angeschafft, ist der Antrag auf Förderung spätestens sechs Wochen nach der Geburt zu stellen. Die Rechnung über die Anschaffung oder Miete darf jedoch nicht älter als sechs Monate sein. Werden die Stoffwindeln nach der Geburt angeschafft, so ist der Antrag spätestens sechs Wochen nach Anschaffung zu stellen.
  • Der Vertrag mit einem Windelservice muss eine Mindestlaufzeit von mindestens einem Jahr betragen.

Der Stoffwindelzuschuss kann mit einem Online-Formular einfach beantragt werden. Hier müssen der Name und das Geburtsdatum des Kindes, Name, Adresse und Telefon der Erziehungsberechtigten sowie die Kontoverbindung genannt werden. Notwendig sind außerdem eine Kopie der Geburtsurkunde und die Originalrechnung/Quittung über die Anschaffungskosten der Stoffwindeln oder die Kopie des Vertrags mit einem Windeldienst. Beide Dokumente können hochgeladen werden.

Richtlinien für die Förderung im Überblick (109 KB)

Einwegwindeln: 155.000 Tonnen Abfall jedes Jahr 

Laut Umweltbundesamt werden etwa 93 Prozent der Kinder mit Einwegwindeln gewickelt. Dadurch fallen circa zehn Millionen Windeln täglich an, die alle nach Gebrauch im Abfall landen. Das Umweltbundesamt geht in seinen Hochrechnungen von knapp 155.000 Tonnen Windeln als Abfall aus. Diese können mit Mehrwegwindeln eingespart werden.
Anschaulicher macht dies ein Blick auf den Einzelfall: Schätzungsweise 50 Liter Windelmüll fallen pro Woche und Kind an. Bei einer Wickelzeit von zwei bis drei Jahren kommen dabei durchschnittlich rund 6.500 Liter zusammen – das sind etwa 30 Badewannen voll.

Um den täglichen Mehraufwand im Alltag zu erleichtern und gleichzeitig die Ökobilanz der Stoffwindeln zu verbessern ist es sinnvoll, sich beim Kauf für Modelle zu entscheiden, die vergleichsweise wenig Wäsche verursachen. Das können z.B. Wollüberhosen sein, die man nur sehr selten waschen muss, oder ein sogenanntes „All-in-3-System“, bei dem nur die Saugeinlage gewechselt werden muss. Auch die Wahl und Herkunft der Materialien hat einen großen Einfluss auf die Umwelt wie auch auf den täglichen Arbeitsaufwand.

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