Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft
Haus der Wirtschaftsförderung
Heiliggeiststraße 12
69117 Heidelberg

Zur Ämterseite

Heidelberger Baustellenunterstützungsfonds

Größere Baumaßnahmen im Straßenbereich können zu erheblichen Beeinträchtigungen und im Extremfall existenzbedrohenden Umsatzeinbußen für anliegende Gewerbebetriebe führen.

Eine Baustelle in Rohrbach.

Um die Auswirkungen von Tiefbauarbeiten abzumildern und Härten ausgleichen zu können, unterstützt die Stadt Heidelberg betroffene Geschäfte im Rahmen eines aktiven Baustellenmarketings durch das Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft. Der Baustellenunterstützungsfonds (BUF) ist ein Instrument des städtischen Baustellenmarketings und wird gemeinsam von der Stadt Heidelberg, der Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH und der Stadtwerke Heidelberg GmbH bewirtschaftet.

Er dient als Überbrückungshilfe, mit deren finanziellen Zuschüssen ein Teil der Ausfälle abgedeckt/kompensiert werden sollen/können.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich finanzielle Hilfe aus dem BUF beantragen?

  • Bei der entsprechenden Baumaßnahme muss es sich um eine städtische Maßnahme oder um Arbeiten der Stadtwerke GmbH oder der Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH handeln. Private Baumaßnahmen können nicht berücksichtigt werden.
  • Die entsprechende Baumaßnahme muss mindestens drei Monate andauern/laufen.
  • Anspruchsberechtigt sind Gewerbetreibende innerhalb der Baustelle (oder mit direktem Bezug zur Baustellensituation).
  • Die wirtschaftliche Situation des Betriebs ist durch die Baumaßnahme wesentlich beeinträchtigt und es ist eine klare negative Umsatzentwicklung bemerkbar.
  • Die Beeinträchtigung kann durch eigene Maßnahmen nicht ausreichend gemildert werden.

Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?

  • formloses Anschreiben, in dem die Auswirkungen der Baustelle auf den eigenen Betrieb plausibel dargelegt werden
  • Nachweise über die Geschäftsentwicklung (Bescheinigung des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über Umsatz, Gewinn, Verlust der letzten Jahre – in der Regel genügen die betriebswirtschaftlichen Auswertungen)
  • Inhabernachweis (Auszug Handelsregister, Gewerbeanmeldung)
  • Bilder von der Baustelle und dem eigenen Geschäft
  • Bankverbindung
  • in Einzelfällen
    • Nachweis, dass eigene Hilfe (zum Beispiel Ausgleich durch eine andere Filiale, privates Vermögen) nicht ausreichend möglich ist
    • Geschäftsplan/Businessplan (bei Gründung während der Corona-Pandemie)

Wer entscheidet über meinen Antrag?

  • Über die Vergabe entscheidet ein unabhängiger, ehrenamtlich arbeitender Beirat nach Vorprüfung durch den Maßnahmenträger und die Stadt Heidelberg.
  • Auf die Gewährung von Leistungen aus dem Fonds besteht kein Rechtsanspruch.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Der Antrag auf Gewährung von finanziellen Zuschüssen ist schriftlich bei der Geschäftsstelle des Beirates Baustellenunterstützungsfonds zu stellen:

Stadt Heidelberg
Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft
Fabian Tilsen
Heiliggeiststraße 12
69117 Heidelberg

Telefon 06221 58-30050

Die Unterlagen können gerne per E-Mail an buf@heidelberg.de gesendet werden.

×