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Behördenwegweiser
Heimaufsicht
Die Heimaufsichtsbehörde ist für die Heidelberger Senioren- und Behindertenheime, für ambulant betreute Wohngemeinschaften, die Kurzzeitpflege und die Hospize zuständig. Sie
- ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für die Belange der Heime und ihrer Bewohner/innen verantwortlich
- ist gleichermaßen Ansprechpartner der Heimbetreiber als auch der Heimbewohner/innen und deren Angehörigen
- sorgt mit ihren - grundsätzlich unangemeldeten - Kontrollen dafür, dass die Heime den gesetzlichen Anforderungen genügen
- berät die Heimbetreiber über Möglichkeiten zur Verbesserung des Heimbetriebs
- ist der Ansprechpartner der Heimbeiräte und Heimfürsprecher.
Beschreibung
Die Aufgaben der Heimaufsicht im Überblick:
- Die Heimaufsicht überwacht die Heidelberger Heime im Hinblick auf
· die bauliche Ausstattung der Heime
· die hygienischen Verhältnisse der Heime
· die personelle Ausstattung der Heime
· die Sicherheit der Heimeinrichtungen
· die Qualität der Betreuung und Pflege. - Die Heimaufsicht berät Heimbewohner/innen und deren Angehörige über ihre Rechte und Pflichten nach dem Wohn- Teilhabe- und Pflegegesetz
- Die Heimaufsicht informiert die Heimbeiräte und Heimfürsprecher über ihre Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten
Kontakt
Telefon +49 (62 21) 58-1 74 60
Telefon +49 (62 21) 58-1 75 50
E-Mail Heimaufsicht@Heidelberg.de
Internet http://www.heidelberg.de
Zuständigkeit
Heimaufsicht und Beratung von Heimbewohnern
Persönlicher Kontakt
Herr Volker Heß
Stellvertretender Abteilungsleiter und Sachgebietsleiter Gewerberecht, Heimaufsicht, Straßenrecht
Gebäude Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg
Raum 1.11
Frau Kerstin Völker
Gebäude Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg
Raum 1.11