„Verband Region Rhein-Neckar“ startet Beteiligungsprozess zu Windkraft-Flächen

Offenlage ab 5. März / Für Heidelberg sind Hoher Nistler, Weißer Stein, Lammerskopf vorgeschlagen

Die erste öffentliche Beteiligungsrunde des Verbandes Region Rhein-Neckar (VRRN) für die Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie und die Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik startet ab Dienstag, 5. März 2024. Die Bürgerinnen und Bürger des gesamten Verbandsgebietes können den Entwurfsplan dann bis einschließlich 29. April 2024 einsehen. Anregungen zum „Teilregionalplan Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar“ und zum „Teilregionalplan Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar“ sind bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist möglich, also bis zum 13. Mai 2024.
 

Die Planunterlagen werden an folgenden Stellen ausgelegt und können dort während der genannten Zeiten eingesehen werden:

  • Stadt Heidelberg, Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, dienstags von 11 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15 bis 17 Uhr sowie nach Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221 58-25160.
  • Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet unter m-r-n.com/windenergie digital zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Anregungen zum Planentwurf können beim Verband Region Rhein-Neckar vorgebracht werden:

„Wer trifft die Entscheidung über die Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen oder Windenergieanlagen in der Metropolregion Rhein-Neckar?“, „Welche Rolle spielt der Artenschutz?“ oder „Welche Rolle spielt das Thema Erneuerbare Energien mittlerweile im Vergleich zu anderen Raumnutzungen und Raumfunktionen?“: Antworten auf diese und weitere häufig gestellte Fragen stellt der Verband Region Rhein-Neckar auf den Webseiten der Fortschreibung Teilregionalplan Windenergie (www.m-r-n.com/windenergie) und Teilregionalplan Freiflächen-Photovoltaik (www.m-r-n.com/photovoltaik) zur Verfügung.

Potenzielle Windräder und Solaranlagen im Heidelberger Stadtgebiet

Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hatte am 15. Dezember 2023 in Hockenheim festgelegt, welche Flächen im Verbandsgebiet für Windräder und Solaranlagen in die öffentliche Beteiligung gehen sollen:

  • Windenergie: Für die mögliche Windenergienutzung sind in Heidelberg die Flächen Hoher Nistler, Weißer Stein und Lammerskopf auf den Höhenzügen vorgeschlagen. Die Flächenvorschläge der Stadt Heidelberg in der Ebene – rund um den Grenzhof, im Kirchheimer Süden und in Richtung Oftersheim – wurden in den Planentwurf nicht übernommen.
  • Freiflächen-Photovoltaik: Für Freiflächen-Photovoltaik wurde von den Flächenvorschlägen der Stadt Heidelberg nur eine Potenzialfläche für Solarkraft am Grenzhof übernommen. Ergänzend wurden Areale nördlich des Graswegs, das Airfield und Bereiche der ehemaligen Deponie Feilheck in Kirchheim aufgenommen. Heidelberg hatte zudem zwei Areale für Agri-Photovoltaik südlich des Graswegs und an der Speyerer Straße vorgeschlagen. Der Verband hat diese Flächen jedoch nicht mit aufgenommen. Agri-Photovoltaik ist die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte und Solarstromproduktion auf ein und derselben Fläche.

Mit den Standortvorschlägen ist noch keine Entscheidung gefallen. Es sind anhand von Flächenkriterien ermittelte Flächen, die im Rahmen des Umweltberichts betrachtet wurden und nun in die Fachbehörden und Öffentlichkeit zur Stellungnahme gebracht werden.
 

Hintergrund Windkraft: Auftrag des Landes an die Regionalverbände

Das Land Baden-Württemberg will die erneuerbaren Energien ausbauen und hat die Regionalverbände beauftragt, Flächen für die Errichtung von Windenergie- und Freiflächenphotovoltaik-Anlagen festzulegen. Ziel ist es, entsprechend den Bundes- und Landesvorgaben 1,8 Prozent der Fläche für Windenergienutzung und 0,2 Prozent für Freiflächenphotovoltaik auszuweisen. Die Planungen sollen bis September 2025 von allen Regionalverbänden in Baden-Württemberg abgeschlossen sein. Heidelberg ist Teil des „Verband Region Rhein-Neckar“ (VRRN). Mit seinen Flächenvorschlägen kann Heidelberg das vorgegebene Flächenziel auf seiner Gemarkung erreichen.

Windpark Lammerskopf

Die Landesanstalt Forst Baden-Württemberg (Forst BW) hat bereits einer regionalen Projektgemeinschaft den Zuschlag für eine Fläche am Lammerskopf zur Errichtung von Windkraftanlagen erteilt. Eigentümer der Fläche ist das Land Baden-Württemberg. Die Projektgemeinschaft besteht aus der Energiegenossenschaft Starkenburg, der Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau, der Heidelberger Energiegenossenschaft, den Stadtwerken Heidelberg sowie der Stadtwerke-Kooperation Trianel Wind und Solar, die bundesweit Wind- und Solarparks baut und an der die Stadt Heidelberg beteiligt ist. Damit ist eine wesentliche Hürde zur Umsetzung des regionalen Konzepts des Bürgerwindparks genommen (www.heidelberg.de/buergerwindpark).

Die Klimaschutzziele der Stadt Heidelberg und des Landes Baden-Württemberg

Die Klimaschutzziele der Stadt Heidelberg (www.heidelberg.de/masterplan100) und des Landes Baden-Württemberg verlangen einen konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien – Strom und Wärme sollten vollständig aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Dabei hat die Windkraft mit der Photovoltaik das größte Ausbaupotenzial und eignet sich besonders, da die Windenergie den höchsten Stromertrag im Winterhalbjahr liefert.

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