Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Andrea Meixner
Amt für Soziales und Senioren
Bergheimer Str. 155
69115 Heidelberg

Zur Ämterseite

Kultur und Medien

Auch wenn man kein oder nur wenig Geld zur Verfügung hat, sollten kulturelle Angebote trotzdem zugänglich bleiben. Die öffentlichen Einrichtungen geben deshalb oft Ermäßigungen oder bieten kostenlose Lösungen an, wie beispielsweise für die Internetnutzung. 

Heidelberg-Pass und Heidelberg-Pass +

Es gibt zwei Varianten des Heidelberg-Passes: Den Heidelberg-Pass + und den Heidelberg–Pass.

Anspruchsberechtigt für den Heidelberg-Pass+ sind:

  • Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit
    mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, das mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind
  • Bezieher und Bezieherinnen von Kriegsopferfürsorgeleistungen
  • Bürger und Bürgerinnen ab 65
  • Rentner und Rentnerinnen

soweit diese Personen nur über ein, die entsprechende Einkommensgrenze nicht überschreitendes Einkommen verfügen und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben.

Anspruchsberechtigt für den Heidelberg-Pass sind Bezieher und Bezieherinnen von:

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Asylbewerbungsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Grundsicherung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Wohngeld
  • Kindergeldzuschlag

Alle, die einen Anspruch auf Sozialleistungen haben, also Beziehende von Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) sowie Sozialgeld, Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld mit minderjährigen Kindern oder Kinderzuschlag, bekommen den Heidelberg-Pass. Heidelberg-Pass-Besitzende haben im wesentlichen Anspruch auf alle Leistungen des Heidelberg-Passes+, müssen aber in Teilbereichen wie beim Mittagessen oder einer Vereinsmitgliedschaft bei den zuständigen Leistungsträgern Einzelanträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung stellen.

Die Heidelberg-Pässe werden von den Bürgerämtern der Stadt ausgegeben und müssen dort beantragt werden. Diese erteilen auch Auskünfte zur Beratung der Heidelberg-Pässe. Erforderlich sind ein ausgefüllter Antrag und die Einkommensnachweise der letzten 3 Monate. Bei Erstausstellung werden zusätzlich noch Lichtbilder aller Familienmitglieder ab 6 Jahren benötigt und bei Verlängerungen die abgelaufenen Heidelberg-Pässe.

Bürgerämter befinden sich in allen Stadtteilen. Das (Haupt-) Bürgeramt der Stadt befindet sich in der Bergheimer Straße 69
Telefon: +49 6221 58-17000
E-Mail: buergeramt@heidelberg.de
Internet: www.heidelberg.de

Vergünstigungen gibt es mit dem Heidelberg-Pass + und dem Heidelberg-Pass zum Beispiel für:

  • Übernahme von Betreuungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen ab Geburt bis Ende der Grundschulzeit
  • Kostenloses Mittagessen in allen Kindertagesstätten
  • Mittagessen für Kinder in öffentlichen Heidelberger Schulen
  • Vereinsmitgliedschaften
  • Eintritt in Schwimmbäder
  • Eintritt Kurpfälzisches Museum
  • Eintritt Tiergarten
  • Stadtbücherei
  • Theater, Orchester und Jugendtheater der Stadt
  • Volkshochschule und die Akademie für Ältere
  • Musikschule- und Singschule
  • Städtischer Ferienpass
  • Tickets RNV
  • Klimaschutzmaßnahmen
  • Feriengutscheine für Kinder (siehe „Kinder und Jugend“).

Die genauen Details können bei den Bürgerämtern erfragt oder auf der Homepage der Stadt nachgeschaut werden. Dort gibt es auch ein Online Antragsformular. Heidelberg-Pass-Besitzende müssen für ihre minderjährigen Kinder in Teilbereichen wie beispielsweise einer Vereinsmitgliedschaft bei den zuständigen Leistungsträgern (Jobcenter oder Sozialamt) Einzelanträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung stellen.

Internetzugänge in öffentlichen Institutionen, insbesondere für Jugendliche

Die Nutzung ist günstig, aber nicht immer kostenlos.

Kulturpass

Heidelberger Zweigstelle
Bergheimer Straße 144, 69115 Heidelberg, (Nachbarschaftsraum)
Telefon: +49 6221 3219174
E-Mail: heidelberg@kulturparkett-rhein-neckar.de
Internet: www.kulturparkett-rhein-neckar.de
Dienstag: 17 bis 18.30 Uhr, außerhalb der Öffnungszeiten bitte an die Hauptstelle in Mannheim wenden.

Kulturparkett Rhein-Neckar e.V.
S 3,12, 68161 Mannheim
Telefon: +49 621 44599550
E-Mail: info@kulturparkett-rhein-neckar.de
Mittwoch: 15 bis 17 Uhr
Telefonische Beratung: Montag: 16 bis 17 Uhr und Mittwoch: 13 bis 14 Uhr

Herausgeber des Kulturpasses ist der Verein „Kulturparkett Rhein-Neckar e.V.“ Mit dem Kulturpass können Menschen, welche den Heidelberg-Pass und den Heidelberg-Pass + haben, kostenlos Karten für eine Vielzahl von kulturellen Veranstaltungen in der Metropolregion erhalten. Die Ausgabe erfolgt bei allen Bürgerämtern zusammen mit der Ausstellung der Heidelberg-Pässe. Die aktuellen Karten (Programm) finden Sie auf der Homepage des Kulturparketts: www.kulturparkett-rhein-neckar.de

Medienzentrum im Bürgerhaus Emmertsgrund

Forum 1, 69126 Heidelberg
Telefon: +49 6221 8967238
E-Mail: medienzentrum@emmertsgrund.de
Internet: www.buergerhaus-heidelberg.de
Montag bis Freitag: 10 bis 18 Uhr
Nutzung von Büchern, Zeitschriften, audiovisuellen und elektronischen Medien, in geringem Umfang auch Verleih, kostenloser Internetzugang.

Rundfunkgebührenbefreiung

Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist bei der ARD ZDF Beitragsservicestelle in 50656 Köln zu stellen. Antragsformulare erhält man im Internet www.rundfunkbeitrag.de. Die Befreiung ist unter anderem möglich für Empfänger von Leistungen nach SGB XII, SGB II und Asylbewerberleistungsgesetz, für BAföG-Empfänger, Blinde und Sehbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 60 %, behinderte Menschen mit dem Zeichen RF im Schwerbehindertenausweis und für Empfänger von Hilfe zur Pflege. Zudem können sich Personen befreien lassen, deren Einkommen geringfügig über der Bedarfsgrenze liegt (weniger als der Rundfunkbeitrag).Details auf der Homepage der Beitragsservicestelle.

Stadtbücherei Heidelberg

Poststraße 15, 69115 Heidelberg                                                
Telefon: +49 6221 58-36100
E-Mail: stadtbuecherei.information@heidelberg.de
Internet: www.heidelberg-stadtbuecherei.de
Dienstag bis Freitag: 10 bis 20 Uhr und Samstag: 10 bis 16 Uhr
Ausleihe von Büchern, Zeitschriften, audiovisuellen und elektronischen Medien, Internetnutzung, aktuelle Zeitungen zum Lesen vor Ort und vieles mehr. Für Kinder ist die Nutzung kostenlos, für Erwachsene beträgt die Jahresgebühr für die Bücherei-Card 20 €, es gibt aber auch aus vielen Gründen eine Ermäßigung. Sie können sich aber auch eine Eltern-Card, Partner-Card, Metropol-Card oder Treue-Card besorgen. Es gibt einen kostenlosen WLAN-Zugang, Veranstaltungsprogramm für Kinder und Erwachsene und ein Literaturcafé.

×