Arbeitsjubilare
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können als Dank und Anerkennung für eine 40-, 50- und 60-jährige Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber mit einer Ehrenurkunde des Landes Baden-Württemberg geehrt werden.
Die Ehrenurkunde des Landes Baden-Württemberg wird durch den Ministerpräsidenten unterzeichnet.
Weitere Infos
Antrag Arbeitsjubilare
Ehrung bei Alters-, Ehe- und Arbeitsjubiläen