Außenbewirtschaftung: Größere Flächen für Gastronomie im Vergleich zum Vor-Corona-Niveau

Die Stadt Heidelberg erweitert zum 1. Januar 2024 die Möglichkeiten einer Außenbewirtschaftung. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. November 2023 eine entsprechende Änderung der „Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung in Heidelberg“ mit großer Mehrheit beschlossen. Die neue Regelung ermöglicht Gastronomen, eine größere Fläche zu bewirtschaften, reicht jedoch nicht an den Umfang der seit Juni 2020 geltenden, großzügigen Außenbewirtschaftungsregeln heran. Diese waren beschlossen worden, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzumildern und laufen zum Jahresende 2023 aus.

Von März bis Oktober können Gastronomiebetriebe nun zusätzlich zu ihrer Basis-Außenbewirtschaftung eine Erweiterungs-Außenbewirtschaftung beantragen. Die Obergrenze liegt bei zehn Quadratmetern oder 25 Prozent der „Basis-Außenbewirtschaftung“, falls dies für den Betreiber günstiger ist. Bisher durfte das Mobiliar der Außenbewirtschaftung auf Flächen, die dem Anlieferverkehr dienen – etwa auf dem Marktplatz – erst ab 11 Uhr aufgestellt werden. Diese Regelung entfällt künftig, sofern der Anlieferverkehr durch das Mobiliar nicht behindert wird.