Kommunaler Ordnungsdienst prüfte Gastronomie auf Einhaltung der Corona-Richtlinien

In 9 von 44 kontrollierten Betrieben wurden Mängel festgestellt

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Heidelberg hat sich an einer landesweiten Schwerpunktaktion beteiligt und die Einhaltung der Corona-Richtlinien in der Gastronomie überprüft. Die Kontrollen waren vom Sozialministerium angekündigt worden. Gastronomiebetreiber und Bevölkerung sollen durch die Schwerpunktaktion für die Regeln der Corona-Verordnung sensibilisiert werden. Gleichzeitig sollen die Kontrollen deutlich machen, dass ein Verstoß gegen die Regeln bußgeldbewehrt ist und gegebenenfalls sogar eine Strafanzeige nach sich ziehen kann.

Während der Aktion haben 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altstadt und entlang der Hauptstraße über einen Zeitraum von etwa vier Stunden insgesamt 44 Gastronomiebetriebe kontrolliert. Dabei wurden in neun Betrieben insgesamt 15 Verstöße festgestellt. Lediglich in zwei Fällen war eine gänzlich fehlende Kontaktdatenerhebung aufgedeckt worden. Weitere Mängel waren fehlende Beschilderung über die Corona-Auflagen oder fehlende Uhrzeiten auf der Datenverarbeitung. In drei Fällen hatten die Beschäftigten keinen Mund-Nasen-Schutz getragen. Unabhängig von der Schwerpunktaktion prüft der KOD täglich stichprobenartig und auf Verdachtsmeldung, unter anderem, ob dazu verpflichtete Betreiber ordnungsgemäß den Test- beziehungsweise Impf- oder Genesenenstatus ihrer Gäste überprüfen und ob eine Datenverarbeitung durchgeführt wird.

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