Neue Corona-Verordnung: Land Baden-Württemberg hat die Regeln verschärft

Weihnachtsmärkte und Diskotheken geschlossen / 2G-Regelung im Einzelhandel

Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Regeln verschärft. Mit Änderung der Corona-Verordnung wird die 2G plus-Regelung seit 4. Dezember 2021 auf die meisten Lebensbereiche ausgeweitet. Heidelberg hat mit einer Inzidenz von 316,9 noch immer den niedrigsten Wert in Baden-Württemberg. Durch die landesweit hohe Inzidenz gilt aber auch hier die sogenannte Alarmstufe II der Corona-Verordnung.

Die wichtigsten aktuellen Regeln in Heidelberg sind:

  • 2G plus-Regelung (geimpft oder genesen mit Testnachweis) in der Gastronomie, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Sportveranstaltungen und dem Freizeitsport im Innenraum
  • 2G-Regelung (geimpft oder genesen) im Einzelhandel; mit Ausnahme der Grundversorgung
  • 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) am Arbeitsplatz, in Bussen und Bahnen sowie beim Besuch von Ämtern und Bürgerämtern der Stadt Heidelberg
  • Weihnachtsmärkte sowie Clubs und Diskotheken sind geschlossen

Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G plus-Regelung ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind geimpfte Personen, deren letzte erforderliche Einzelimpfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, sowie Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt. Eine Übersicht der Testangebote in Heidelberg ist online unter www.heidelberg.de/testen zu finden.

Hinweis: Weitere Informationen bietet die Stadt Heidelberg auf ihrer Webseite  www.heidelberg.de/coronavirus. Die neuen Regeln auf einen Blick stellt das Land Baden-Württemberg auf seiner Internetseite unter www.baden-wuerttemberg.de zur Verfügung. Dort finden sich auch Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Corona-Verordnung.