Alarmstufe II: Land führt mit neuer Corona-Verordnung weitere Verschärfungen ein

2G plus-Regelung unter anderem auf dem Weihnachtsmarkt und bei Veranstaltungen

In der Stadt Heidelberg und in ganz Baden-Württemberg gilt seit dem heutigen Mittwoch, 24. November 2021, die neue Corona-Landesverordnung. Mit dieser Verordnung wurde das bereits etablierte Stufensystem um eine weitere Stufe ergänzt. Ab sofort gilt die sogenannte Alarmstufe II. Mit dieser wurde die sogenannte 2G plus-Regel eingeführt. In bestimmten Bereichen müssen demnach auch geimpfte und genesene Personen einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorlegen.

Durch die Alarmstufe II und die Vereinbarung von Bund und Ländern gelten in Heidelberg unter anderem folgende Regeln:

  • 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) am Arbeitsplatz, in Bussen und Bahnen sowie beim Besuch von Ämtern und Bürgerämtern der Stadt Heidelberg und in Geschäften, die nicht der Grundversorgung dienen
  • 2G-Regelung (geimpft oder genesen) in vielen Innenbereichen, etwa in der Gastronomie, in Bibliotheken und Sportstätten
  • 2G plus-Regelung (geimpft oder genesen mit Testnachweis) auf dem Weihnachtsmarkt und bei Veranstaltungen zum Beispiel im Theater, Konzerten und Sportveranstaltungen sowie in Bars und Diskotheken

Hinweis: Weitere Informationen bietet die Stadt Heidelberg auf der Webseite  www.heidelberg.de/coronavirus. Die neuen Regeln auf einen Blick stellt das Land Baden-Württemberg auf seiner Internetseite unter www.baden-wuerttemberg.de zur Verfügung. Dort finden sich auch Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Corona-Verordnung.