Corona-Pandemie: Geschäfte und städtische Einrichtungen haben wieder ihre Türen geöffnet

Vereinssport auf Sportanlagen im Freien möglich

Nach Veröffentlichung der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg greifen ab dem heutigen Montag, 8. März 2021, eine Reihe von Lockerungen der bisherigen Corona-Maßnahmen. Es dürfen sich bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Buchhandlungen, Blumenläden, Gärtnereien, Garten-, Bau- und Raiffeisenmärkte dürfen öffnen.

Das Infektionsgeschehen in Heidelberg liegt seit mehreren Wochen unter dem Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche. Deshalb greifen in Heidelberg ab dem heutigen Montag, 8. März, eine Reihe weiterer Lockerungen nach den Vorgaben des Landes. Danach dürfen unter anderem Geschäfte, Museen, Galerien, Zoos und Sportanlagen im Freien für kontaktarmen Sport in Gruppen bis zehn Personen öffnen. Für die einzelnen Bereiche gelten jeweils besondere Hygienevorschriften. Beispielsweise ist die Zahl der Kunden in Geschäften begrenzt je nach Größe der Verkaufsfläche.

Städtische Einrichtungen

Die Stadtbücherei, der Zoo Heidelberg, das Kurpfälzische Museum sowie die Musik- und Singschule öffnen auf Basis der neuen Verordnung des Landes Baden-Württemberg wieder mit Einschränkungen:

  • Ab Dienstag, 9. März, hat die Stadtbücherei Heidelberg für die Inhaber einer gültigen Büchereicard oder einer Metropolcard wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet: dienstags bis freitags von 10 bis 20 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr. Auch die Zeitungen stehen wieder zur Verfügung sowie eine reduzierte Anzahl von Lese- und Arbeitsplätzen. Mit der Öffnung ihrer Räumlichkeiten stellt die Stadtbücherei den bislang angebotenen Abholservice ein. Nach wie vor kann der Zugang nur einer begrenzten Besucherzahl gewährt werden. Es gilt daher eine Verweildauer von maximal 30 Minuten, um möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit der Medienauswahl zu geben. Zusätzlich werden anhand des Büchereiausweises die Kontaktdaten der Besucher erfasst. Bei der Rückgabe der Medien besteht keine Eile – bis Ostern entstehen keinerlei Säumnisgebühren, auch nicht im Falle einer überschrittenen Leihfrist.
     
    Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP-2-Maske und die Einhaltung der Abstandsregeln sind Voraussetzung für das Betreten. Die Rückgabeautomaten sind nur während der Öffnungszeiten der Ausleihe in Betrieb. Der Bücherbus fährt momentan noch nicht. Die Gastronomie des LiteraturCafés bietet dienstags bis freitags von 10 bis 16 Uhr und nach Bedarf einen To-go-Service von kleinen Speisen und Getränken an.
  • Der Zoo Heidelberg hat seit dem heutigen Montag wieder täglich von 8 bis 18 Uhr mit Einschränkungen geöffnet. Der Zutritt ist vorerst nur mit Onlineticket möglich – auch für Inhaber von Dauerkarten oder Patenpässen. Tickets gibt es unter shop.zoo-heidelberg.de. Eine sofortige Rückkehr zum Regelbetrieb ist aufgrund der Auflagen zum Infektionsschutz noch nicht möglich. Für den Zoobesuch gelten zudem besondere Hygiene- und Verhaltensregeln. Diese sind auf der Internetseite aufgeführt.
  • Das Kurpfälzische Museum hat seine Türen seit Montag, 8. März, für Besucherinnen und Besucher wieder geöffnet. An diesem Öffnungstag ist der Eintritt frei. Zeitgleich startet die neue Ausstellung „Schimmernde Schönheiten aus Messing – Jugendstil und Art déco“. Die Textilsammlung Max Berk in Ziegelhausen ist ebenfalls zu den regulären Öffnungszeiten wieder geöffnet: Ab Mittwoch, 10. März, zeigt die Ausstellung „es QU!LLT“, was zeitgenössische Textilkunst hervorbringt.
  • In der Musik- und Singschule kann ab Dienstag, 9. März, wieder der Präsenzunterricht mit allen Instrumenten und Stimme im Einzelunterricht stattfinden. Partner- und Gruppenunterricht ist jedoch nur für Schülerinnen und Schüler in einem Alter bis zu 14 Jahren in Präsenz erlaubt. Die Angebote des Elementarunterrichts (Musikalische Früherziehung, Eltern-Kind-Musik, Szenisches Spiel, Orff) können – mit Ausnahme von Singen-Bewegen-Sprechen – auch weiterhin nicht stattfinden. Ebenso müssen alle Chor- und Orchester-Präsenzangebote ruhen.

Städtische Sportanlagen im Freien wieder für Vereinssport geöffnet

Das Amt für Sport und Gesundheitsförderung öffnet Freisportanlagen entsprechend den Vorgaben der Landesverordnung wieder für den Vereinssport. Hierzu sollen auf jeder Anlage ausreichend große Trainingszonen geschaffen werden. In einer Trainingszone dürfen sich aktuell zehn Sportlerinnen und Sportler oder 20 Jugendliche unter 14 Jahren aufhalten. Umkleide- und Duschräume müssen geschlossen bleiben. Die Nutzung ist mit dem Sportamt abzustimmen, die Personendaten der Trainingsteilnehmer sind wie gehabt zu erfassen. Auf den Wegen sind Masken zu tragen, ein Begegnungsverkehr ist zu vermeiden. Die Sporthallen bleiben geschlossen. Das Vorgehen ist mit dem Sportkreis Heidelberg abgesprochen.