Landtagswahl in der Corona-Pandemie: Zahlreiche Vorkehrungen, hoher Briefwahlanteil

Für die Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021, hat die Stadt Heidelberg angesichts der Coronavirus-Pandemie zahlreiche Vorkehrungen getroffen. Eine der wichtigsten Maßnahmen zum Infektionsschutz am Wahltag ist die Bitte an die Bürgerinnen und Bürger, regen Gebrauch von der Briefwahl zu machen. Bisher sind mehr als 31.000 Briefwahlanträge eingegangen (Stand: Freitag, 26. Februar, 15 Uhr). Zum Vergleich: Bei der vorigen Landtagswahl 2016 hat die Stadt Heidelberg etwas mehr als 19.000 Briefwahlunterlagen ausgestellt, der Anteil der Briefwähler lag bei knapp 25 Prozent.

Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner geht selbst mit gutem Beispiel voran: „Normalerweise gehe ich an einem Wahlsonntag gerne ins Wahllokal und gebe meine Stimme dort ab – das ist ein Ritual unserer Demokratie, das ich sehr genieße. Aber in diesem Jahr ist vieles anders. Die Corona-Pandemie zwingt uns immer noch, unsere Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Deshalb habe ich mich in diesem Jahr für die Briefwahl entschieden und ich empfehle das auch allen Bürgerinnen und Bürgern. Wer dennoch ins Wahllokal gehen möchte, kann das natürlich tun – aber nur mit Maske und Abstand.“ 

Strenge Hygienevorgaben in den Wahllokalen

In den Wahlgebäuden gelten die Vorschriften der Corona-Verordnung Baden-Württemberg. Demnach sind die Hygienevorgaben mit Maskenpflicht (medizinische Masken), Abstandsregeln, Händedesinfektion, regelmäßiges Lüften sowie Vermeidung von Warteschlagen einzuhalten. Die Wählerinnen und Wähler sind angehalten, eigene Stifte mitzubringen, ansonsten erhalten sie diese im Wahllokal. Die Wahlvorstände bekommen eine Zusatzausstattung mit Desinfektionsmittel, OP- und FFP2-Masken, Einweghandschuhen und Klebeband für Bodenmarkierungen. Am Eingang werden die Wahlberechtigten durch Aushänge auf die geltenden Hygienevorschriften hingewiesen. Im Gebäude wird weiteres Personal auf die Einhaltung der Maskenpflicht und Abstandsregelungen achten.

„Unser Dank gilt allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern“

Der Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes, Bernd Köster, betonte: „Wir hoffen, dass der überwiegende Teil der Wählerinnen und Wähler von dem Angebot der Briefwahl Gebrauch macht, um Begegnungen und Warteschlangen in und vor den Wahlgebäuden zu vermeiden. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis für die besondere Situation sollte die Wahl jedoch reibungslos verlaufen. Unser besonderer Dank gilt allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die im Superwahljahr 2021 mit Landtagswahl, Bürgerentscheid und Bundestagswahl ihren ehrenamtlichen Beitrag leisten, der zudem unter dem Einfluss der Pandemie steht.“

Stoßzeiten vermeiden

Diejenigen Wählerinnen und Wähler, die in einem Wahllokal wählen möchten, werden gebeten, Stoßzeiten zu vermeiden – besonders beliebte Zeiten sind erfahrungsgemäß vormittags zwischen 10 und 11 Uhr, am frühen Nachmittag zwischen 13.30 und 14.30 Uhr und ab circa 16 Uhr. Sollte es zu Warteschlagen kommen, wird die Zutrittsfrequenz durch entsprechendes Personal gedrosselt.

Etwa gleiche Zahl an Wahlhelfern wie bei früheren Wahlen

Durch die deutlich gestiegene Zahl der Briefwähler wurde die Anzahl an Urnenwahlbezirken von 98 auf 70 reduziert und gleichzeitig die Zahl der Briefwahlbezirke erhöht. Mit dem zusätzlichen Personal in den Wahlgebäuden wird annähernd die gleiche Zahl an Wahlhelfern benötigt wie bei einer Wahl außerhalb der Corona-Pandemie. Für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sollen Schnelltests ermöglicht werden.

Ausnahmeregelung für kurzfristig Erkrankte oder Personen in Quarantäne

Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder in den letzten zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht im Wahllokal wählen. Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten Personen besteht dann bis 15 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Ergebnispräsentation am Wahlabend ausschließlich digital

Aufgrund der pandemischen Lage werden die Wahlergebnisse nicht wie gewohnt im Neuen Sitzungssaal des Rathauses präsentiert. Die Ergebnisse der Landtagswahl teilt die Stadt ausschließlich auf digitalem Wege mit. Dort werden sie tabellarisch sowie grafisch aufbereitet und veranschaulicht. Die Ergebnisse sind auf der städtischen Website zu finden und werden ebenso über die sozialen Medien der Stadt Heidelberg verbreitet. Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner richtet sich am Wahlabend in einer Videobotschaft an Bürgerinnen und Bürger und verkündet die Ergebnisse. Das Video des Oberbürgermeisters wird auf dem Facebook-Auftritt der Stadt Heidelberg gezeigt. Mit ersten Ergebnissen ist ab 18.15 Uhr zu rechnen; das vorläufige Ergebnis wird gegen 19 Uhr erwartet – je nach Anteil der Briefwähler kann sich dies möglicherweise verschieben.

Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/wahlen.

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