Corona-Soforthilfefonds: Anträge können weiterhin gestellt werden

100 Künstlervideos sind online zu sehen

Die Stadt Heidelberg unterstützt besonders Betroffene der Corona-Krise mit einem Soforthilfefonds in Höhe von insgesamt 200.000 Euro. Die Mittel werden auf einen möglichst breiten und umfassenden Kreis verteilt und in die Bereiche Wirtschaftsförderung und Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport sowie Vereine in den Stadtteilen fließen. Das hat der Gemeinderat am 17. Dezember 2020 einstimmig beschlossen.

Ablenkung vom Corona-Alltag ist zurzeit mehr als willkommen. Gute Stimmung verbreiten die 100 Videos, die von Heidelberger Künstlerinnen und Künstlern produziert wurden. Seit Samstag, 23. Januar 2021, können die humor- und liebevollen Filmarbeiten kostenfrei im Internet unter www.heidelberg.de/auftaktkunst oder auf Youtube angesehen werden. Das Kulturamt organisiert die Aktion unter dem Namen „Auftakt Kunst!“. Das Amt erhielt dafür 50.000 Euro aus dem Corona-Fonds, um damit wiederrum regionale Kunstschaffende zu unterstützen.

20.000 Euro fließen an Vereine in den Stadtteilen. Antragsberechtigt sind Vereine, die ihren Sitz in Heidelberg haben und eine finanzielle Notlage in Folge der Corona-Pandemie begründen können. Die maximale Förderhöhe pro Verein beträgt 500 Euro. Das Antragsformular steht im Internet unter www.heidelberg.de/servicevereine zum Download und Ausdrucken bereit. Die Antragstellung ist bis 7. Februar 2021 beim Referat des Oberbürgermeisters möglich: per E-Mail an buergerengagement@heidelberg.de oder per Post an das Referat des Oberbürgermeisters, Bürgerschaftliches Engagement, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg. Vereine, die den Bereichen Sport, Kultur, Soziales oder Kreativwirtschaft zugeordnet werden können, sind im Rahmen dieses Förderprogramms für Vereine in den Stadtteilen nicht förderfähig. Für diese Bereiche wird auf die sonstigen Förderprogramme im Rahmen des Soforthilfefonds Corona der Stadt verwiesen.

Das Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft erhält 10.000 Euro, die an selbstständig Tätige weiterverteilt werden. Um staatliche Wirtschaftshilfen beantragen zu können, ist meist eine Antragsübermittlung durch Steuerberatende oder Wirtschaftsprüfende notwendig. Zur Unterstützung der Finanzierung von Beratenden und Prüfenden zu diesem Zweck, können bis zu 500 Euro pro Förderantrag beantragt werden. Antragsberechtigt sind freiberuflich und selbständig Tätige sowie Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz in Heidelberg. Anträge können bis 31. März 2021 gestellt werden für Beratungsleistungen in diesem Zeitraum. Mehr Infos dazu gibt es online unter www.kreativwirtschaft.heidelberg.de.

Entsprechend den Zielen des Sportförderungsprogramms soll besonders der Jugendsport, Reha- und Behindertensport aller Heidelberger Sportvereine gefördert werden. Sportvereine verzeichnen durch Maßnahmen gegen Corona erheblichen Einbußen. Insgesamt 40.000 Euro sind für die Förderung der Sportvereine vorgesehen. Eine Antragstellung ist unter Angabe der Bankverbindung und des Vereinsnamens per E-Mail an berenice.schaefer@heidelberg.de möglich.

Außerdem erhielten drei Suchtberatungsstellen insgesamt 10.000 Euro. Die restliche Geldsumme von 70.000 Euro fließt in die Förderung des lokalen Einzelhandels. Die Projekte werden in diesem Bereich umgesetzt, sobald die Pandemie es zulässt.

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