Bestellen bei Heidelberger Geschäften und Gastronomie – trotz Schließungen

Neue Internetseite gibt Überblick über Lieferangebote

Wie kann ich als Heidelbergerin oder Heidelberger lokale Geschäfte und Gastronomie unterstützen, die wegen der Corona-Krise geschlossen sein müssen? Auf der neuen Internetseite www.heidelberg.de/heidelbergkauftlokal der städtischen Wirtschaftsförderung erhalten Interessierte einen Überblick über Geschäfte in Heidelberg, die ihren Kundinnen und Kunden ihre Produkte trotz Ladenschließung zuliefern. Mit der Internetseite greift die Wirtschaftsförderung eine Initiative der Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) auf, die unter www.rnz.de/einzelhandel die Übersicht erstellt hatte.

Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner: „Vor allem kleine Betriebe und inhabergeführte Geschäfte in Heidelberg kämpfen derzeit um ihre Existenz. Helfen Sie mit: Bestellen Sie vor Ort! Unterstützen Sie Ihr Geschäft um die Ecke! Viele Einzelhändler und Gastronomen bieten ihre Produkte trotz der Schließungen weiterhin online und zur Lieferung an.“

Homepage wird laufend ergänzt: Geschäfte und Gastronomen können sich melden

Viele Betreiberinnen und Betreiber von Geschäften haben sich entschlossen, ihre Produkte nach Bestellung zu den Kundinnen und Kunden zu liefern. Heidelberger Geschäfte, die Lieferservice anbieten und noch nicht online in der Übersicht aufgenommen sind, können sich mit Informationen zu ihrem Firmeneintrag per E-Mail an das Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft, E-Mail newsletter.wirtschaftsfoerderung@heidelberg.de, wenden. Die Wirtschaftsförderung und die Rhein-Neckar-Zeitung tauschen sich zu den Einträgen aus.
 
Die Wirtschaftsförderung ergänzt die städtische Liste ab sofort auch um gastronomische Angebote in Heidelberg, die Take-Away-/Mitnahme- oder Lieferservice anbieten. Gastronomiebetriebe, auf die das zutrifft, können sich daher ebenfalls per E-Mail bei der Wirtschaftsförderung melden, um in die Übersicht aufgenommen zu werden. Der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art ist in Heidelberg aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres untersagt. Ausnahmen gibt es nur für Gaststätten, die ausschließlich einen Take-Away-/Mitnahme- oder Lieferservice anbieten.