Coronavirus: Abläufe von Bestattungen neu geregelt

Fünf Personen dürfen zusätzlich zum engsten Familienkreis an Beisetzung am Grab teilnehmen

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus werden die Abläufe von Bestattungen neu geregelt: Fünf Personen dürfen nun zusätzlich zum engsten Familienkreis an der Beisetzung direkt am Grab teilnehmen. Zum engsten Familienkreis gehören alle in gerader Linie verwandte Menschen, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder. 

Zudem dürfen Personen, die mit der oder dem Verstorbenen im gleichen Haushalt zusammengelebt haben sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen und -partner oder Partnerinnen und Partner anwesend sein. Geistliche und Trauredner sind auf den teilnehmenden Personenkreis nicht anzurechnen. Ebenso Bestatter und weitere Helfer, sofern sie nicht mit der Trauergemeinde in Kontakt stehen. Bisher galt bei Bestattungen eine Obergrenze von zehn Personen inklusive des engsten Freundes- und Familienkreises – aktuell wurde die erlaubte Personenzahl also erweitert.

Bei Bestattungen gelten folgende Verhaltensregeln in Gruppen:

  • Beim Eintreffen des Friedhofspersonals müssen sich Trauergäste mindestens zehn Meter vom Grab entfernen.
  • Nach der Beisetzung entfernt sich das Personal und die Trauergemeinde kann wieder an die Grabstätte zum Abschied nehmen.
  • Sollte der Mindestabstand von zehn Metern nicht einhalten werden, zählt das Friedhofspersonal zu den fünf Personen, die zusätzlich zum engsten Familienkreis anwesend sein dürfen. Dadurch wird die Anzahl der Trauergäste verringert.
  • Bei Nichtbeachtung darf das Friedhofspersonal die Beisetzung nicht durchführen.
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