Lokal Einkaufen bei Heidelberger Geschäften und Gastronomie

Internetseite gibt Überblick, wer Produkte liefert und zum Abholen anbietet / Aktion: Stadt finanziert Lieferungen

Welche Läden und Restaurants in Heidelberg bieten ihre Produkte auch während der Corona-Pandemie zur Lieferung oder Abholung an? Wie kann ich lokale Geschäfte und Gastronomie in dieser Krise unterstützen, obwohl sie schließen mussten? Auf der Internetseite www.heidelberg.de/heidelbergkauftlokal der städtischen Wirtschaftsförderung erhalten Interessierte einen Überblick über Geschäfte und Gastronomiebetriebe in Heidelberg, die ihren Kundinnen und Kunden ihre Produkte trotz der Schließungen zuliefern oder zur Abholung („Take Away“) anbieten.

Die Auswahl ist groß: von Büchern über Blumen, Elektro, Fahrräder und Geschenke bis hin zu Kleidung, Schmuck, Süßwaren und vielem mehr. Aufgelistet sind – nach Produkten geordnet – mehr als 160 Heidelberger Einzelhändler inklusive Kontaktdaten. Hinzu kommen 60 Gastronomiebetriebe aus ganz Heidelberg – vom Imbiss bis zum traditionsreichen Restaurant. Viele Unternehmen bietet auch Hilfs-Gutscheine an, mit denen Kunden sie in dieser Zeit unterstützen können.

Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner : „Vor allem kleine Betriebe und inhabergeführte Geschäfte in Heidelberg kämpfen derzeit um ihre Existenz. Helfen Sie mit: Bestellen Sie vor Ort! Unterstützen Sie Ihr Geschäft um die Ecke! Viele Einzelhändler und Gastronomen bieten ihre Produkte trotz der Schließungen weiterhin online und zur Lieferung an.“

Stadt übernimmt die Lieferkosten für 1.000 Zustellungen

Die Stadt Heidelberg unterstützt zu Ostern den Lieferservice von Heidelberger Geschäften und Restaurants, die von der Corona-Schließung betroffen sind: Für 1.000 Lieferungen übernimmt die Wirtschaftsförderung von Heidelberger Betrieben die Kosten, die durch die Zustellung entstehen. Für alle weiteren Lieferungen bis einschließlich Samstag, 18. April 2020, übernimmt die Stadt 50 Prozent der anfallenden Kosten. Die Bedingungen:

  • Das Geschäft oder Restaurant muss in Heidelberg angesiedelt und inhaberbetrieben sein. Es darf vor Beginn der Corona-Krise keinen Lieferservice angeboten haben.
  • Das Geschäft oder Restaurant muss sich zuvor bei der Wirtschaftsförderung per E-Mail an Newsletter.Wirtschaftsfoerderung@Heidelberg.de registriert haben.
  • Die Lieferung muss innerhalb des Heidelberger Stadtgebietes erfolgen.
  • Die Lieferung muss durch einen lokalen Lieferdienst erfolgen, der durch die Wirtschaftsförderung autorisiert wurde. Näheres erfahren Geschäfte und Restaurants nach der Registrierung.
  • Es gilt ein Mindestbestellwert von 10 Euro.
  • Die Kosten für das Produkt, das geliefert wird, werden nicht übernommen.

Homepage wird laufend ergänzt: Geschäfte und Gastronomen können sich melden

Viele Betreiberinnen und Betreiber von Geschäften und Gastronomie haben sich entschlossen, ihre Produkte nach Bestellung zu den Kundinnen und Kunden zu liefern. Heidelberger Geschäfte und Gastronomie, die Liefer- oder Mitnahmeservice („Take Away“) anbieten und noch nicht auf der Internetseite aufgenommen sind, können sich mit Informationen zu ihrem Firmeneintrag per E-Mail an das Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft, newsletter.wirtschaftsfoerderung@heidelberg.de, wenden. Die Internetseite der Wirtschaftsförderung geht auf eine Initiative der Rhein-Neckar-Zeitung zurück.

Soforthilfe Online-Marketing

Die Wirtschaftsförderung bietet zudem über ein Beratungsangebot Soforthilfe für Heidelberger Händler und Gastronomen beim Online-Marketing. Das Beratungsangebot reicht von einer allgemeinen Online-Marketing-Strategie über das Thema „Suchmaschinen-Optimierung“ bis hin zu einer Webseite-Analyse. Es soll helfen, Geschäfte in dieser schwierigen Situation besser für Kunden sichtbar zu machen. Interessierte wenden sich bei Fragen an Jan Favorat von der Wirtschaftsförderung,
E-Mail Jan.Favorat@heidelberg.de.

Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg

Nähere Informationen zu den derzeitigen Regelungen der Corona-Verordnung und die gültige Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg sind im Internet erhältlich unter www.heidelberg.de/coronavirus und www.baden-wuerttemberg.de.

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