Grünanlagen ab Montag, 20. April, wieder geöffnet

Ausnahme: Neuenheimer Neckarwiese bleibt gesperrt / Stadt Heidelberg hat neue Allgemeinverfügung erlassen

Die Stadt Heidelberg hat am heutigen Freitag, 17. April 2020, eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt ab dem 20. April. Die bisherige Allgemeinverfügung vom 3. April 2020 ist aufgehoben. Sie schafft die rechtliche Grundlage, um Grünanlagen ab Montag, 20. April, wieder öffnen zu können. Dieser Schritt wurde von der Stadt bereits am gestrigen Donnerstag, 16. April 2020, angekündigt.
Demnach dürfen Personengruppen (Familien-, Haushalts- und Zweiergruppen) unter Beachtung der weiterhin geltenden Kontaktsperre durch Grünanlagen durchlaufen und sich unter Einhaltung eines Mindestabstands von 2,50 Meter zur nächsten Personengruppe niederlassen.

Neckarwiese Neuenheim: Unbeschränktes Aufenthaltsverbot bleibt bestehen

Weiterhin gesperrt bleibt die Neuenheimer Neckarwiese: Hier gilt weiter ein unbeschränktes Aufenthaltsverbot, das insbesondere das Betreten, Verweilen und Lagern umfasst. Die Neckarwiese ist ein Ausflugsziel mit regionaler Bedeutung und deshalb besonders schwer zu kontrollieren. Daher hat sich die Stadt dafür entschieden, diese in der ersten Stufe nicht zu öffnen. Spielplätze, Freizeitflächen und die „alla hopp!“-Anlage bleiben ebenfalls geschlossen.

Alle Schulhöfe, Spielplätze und Freizeitanlagen bleiben ebenso gesperrt. Hier sind jegliche Nutzung und der Aufenthalt untersagt. Der Betrieb von Seniorentreffpunkten und Infoständen ist weiterhin verboten.

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