Heidelberger Thingstätte: keine Feier zur Walpurgisnacht auf den 1. Mai

Waldbetretungsverbot zwischen Donnerstag, 30. April, 14 Uhr, und Freitag, 1. Mai, 6 Uhr

Auf der Heidelberger Thingstätte wird es auch in diesem Jahr keine sogenannte Walpurgisnachtfeier geben – nicht nur wegen des Waldbetretungsverbots, sondern auch vor dem Hintergrund der Regelungen rund um die Coronavirus-Pandemie.

Die Stadt hat seit dem Jahr 2018 mit dem Waldbetretungsverbot Konsequenzen aus mehreren sicherheitsrelevanten Vorfällen gezogen – im Jahr 2017 gab es zum Beispiel einen Schwerverletzten sowie einen Waldbrand. Das Event mit bis zu 15.000 Besucherinnen und Besuchern auf dem Heiligenberg hatte keinen offiziellen Veranstalter oder ein grundlegendes Sicherheitskonzept. Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Gefährdungsbeurteilung hatte jedoch eine Reihe von hohen, zum Teil auch unzumutbaren Gefahrenquellen aufgezeigt. Ausführliche Infos dazu gibt es online unter www.heidelberg.de/walpurgisnacht.

Gefahrenvorsorge für die Walpurgisnacht 2020

Für die Thingstätte und den Heiligenberg besteht ab Donnerstag, 30. April 2020, ab 14 Uhr, bis Freitag, 1. Mai 2020, 6 Uhr, ein Betretungsverbot. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei und der Stadt sowie weitere Sicherheitskräfte werden in der Walpurgisnacht vor Ort sein. Die gesamte Thingstätte wird in diesem Zeitraum ausgeleuchtet und eingezäunt. Es handelt sich um einen mobilen Zaun, der nach dem 1. Mai 2020 wieder entfernt wird. Die Hauptwaldwege sind gesperrt und werden kontrolliert. An den Zugangswegen zum Heiligenberg weisen zudem Hinweisschilder auf das Betretungsverbot hin. Wer den Wald trotz der Sperrung betritt, womöglich noch mit Fackeln oder vergleichbaren brennenden Gegenständen, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße belegt werden kann. Jede Person, die versucht, die Thingstätte zu betreten, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar, und dies kommt konsequent zur Anzeige.

Die Stadt Heidelberg ist nicht nur als Eigentümerin der Thingstätte in der Pflicht – sie trägt als Ortspolizeibehörde auch die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit. In der Vergangenheit hatte die Stadt zwar Vorkehrungen getroffen, um ein Mindestmaß an Sicherheit für die Besucherinnen und Besucher zu schaffen. Die Ereignisse im Jahr 2017 machten jedoch ein rigoroseres Handeln notwendig.