Einzelhandel: Große Geschäfte dürfen bei Begrenzung der Verkaufsfläche wieder öffnen

Große Geschäfte in Heidelberg und ganz Baden-Württemberg dürfen in begrenztem Umfang wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. Das Land Baden-Württemberg hat nach einer Gerichtsentscheidung die Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels geändert. Die Regelung gilt ab dem heutigen Donnerstag, 23. April 2020.

Geschäfte, die bisher wegen Überschreitung der Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern geschlossen bleiben mussten, dürfen somit einzelne Bereiche bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern abtrennen und diese abgetrennte Fläche für den Verkauf öffnen. Die abgesperrten Verkaufsflächen dürfen für den Kundenverkehr nicht zugänglich sein. Die sonstigen Hygiene- und Abstandsregeln für den Einzelhandel sind zu beachten.

Die gemeinsame Richtlinie von Wirtschafts- und Sozialministerium zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels ist im Internet unter www.baden-wuerttemberg.de zu finden. Weitere Informationen auch online unter www.wirtschaftsfoerderung.heidelberg.de.