Sportanlagen im Freien können unter strengen Vorgaben seit 11. Mai wieder genutzt werden

Der Breiten- und Vereinssport in Baden-Württemberg darf seit dem heutigen Montag, 11. Mai 2020, wieder mit Einschränkungen beginnen. Das Land hat am 10. Mai 2020 eine neue Verordnung über Sportstätten veröffentlicht. Damit ist auch in Heidelberg ab sofort Sport auf Anlagen unter freiem Himmel und unter Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben wieder erlaubt. Das gilt auch für Anlagen im Freien für Sport mit Tieren, zum Beispiel Reitanlagen und Hundeschulen.
 
Folgende Vorgaben sind einzuhalten:

  • Trainings- oder Übungseinheiten dürfen nur unter freiem Himmel erfolgen. Während der gesamten Einheiten muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen allen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
  • Trainingseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen. Bei größeren Trainingsflächen gilt, dass eine Trainingsgruppe von maximal fünf Personen pro 1.000 Quadratmeter zulässig ist. Für Mannschaften bedeutet dies, dass individuell und in Kleingruppen trainiert werden darf, etwa in Form eines Konditions- oder Koordinationstrainings mit mehreren Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussübungen.
  • Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
  • Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten. Auf Handshakes, Umarmungen, Mannschaftsgruß und Weiteres ist zu verzichten. Vor und nach den Trainingseinheiten, insbesondere beim Eintreffen und Verlassen der Sportstätten, sollen Masken getragen werden.
  • Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen: Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschen, bleiben geschlossen. Eine Ausnahme: Toiletten, die nacheinander betreten werden sollen. Wasser, Seife und Einmalhandtücher müssen in ausreichender Menge bereitgestellt werden. Gültige Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sind konsequent einzuhalten. In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen. Die Reinigung der vorhandenen Sanitäranlagen sollte je nach Nutzung mindestens einmal täglich – angepasst an das Nutzeraufkommen auch häufiger – vorgenommen werden.
  • Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainingsangebote zu dokumentieren. Diese Liste ist vom Verein aufzubewahren und bei Bedarf auszuhändigen.
  • Der Zutritt zu den Sportanlagen muss gesteuert und überwacht werden und unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen. Es sind keine Zuschauer zugelassen. Risikogruppen dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
  • Die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen ist untersagt; Gastronomiebereiche müssen geschlossen bleiben.
  • Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Regeln verantwortlich ist. Die Übungsleiter sind auf die vorgeschriebenen Verhaltensmuster ausdrücklich hinzuweisen und haben deren Anwendung mit Unterschrift zu bestätigen.

Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

Schwimmbäder, Sporthallen und „alla hopp!“-Anlage weiter geschlossen

Schwimmbäder, Sporthallen und weitere Sportstätten in Innenräumen wie Fitnessstudios bleiben dagegen nach Vorgabe der Landesverordnung weiter geschlossen. Weiterhin gesperrt sind auch Boulebahnen und Anlagen unter freiem Himmel, auf denen Kontaktsportarten möglich sind, wie öffentliche Bolz- oder Basketballplätze. Auch die „alla hopp!“-Anlage in Kirchheim ist vorerst weiterhin geschlossen.

Nutzung der städtischen Sportstätten nur nach vorheriger Beantragung per E-Mail

Sämtliche Nutzungen der städtischen Sportstätten in Heidelberg sind nur nach vorheriger Beantragung per E-Mail beim Amt für Sport- und Gesundheitsförderung an Sportamt@Heidelberg.de unter Angabe folgender Punkte gestattet: Sportanlage, gewünschtes Datum mit Uhrzeit (Dauer von-bis), Sportart, Verein, verantwortliche Person, Mailadresse, telefonische Erreichbarkeit. Eine schriftliche Genehmigung erfolgt zeitnah.

Sportkreis bietet Unterstützung

Der Sportkreis Heidelberg hilft Vereinen, die durch die verkleinerten Gruppen zusätzliche Übungsleiter und Betreuer suchen. Er bietet übergangsweise Unterstützung beim Training, bei der Koordination oder Betreuung von Sportgruppen. Für das Training auf Freiflächen können Vereine Musikboxen beim Sportkreis mieten. Interessierte melden sich per E-Mail an info@sportkreis-heidelberg.de