Bürgeranregungen zum Thema

Kinder, Jugend und Familie

Kinderbetreuung (1 Anregung)

Rekorde sind nicht notwendig (12. Februar 2015)
Anregung Ich halte es angesichts der hohen Neuverschuldung nicht für geboten, dass die Stadt weiterhin Rekorde im Bereich der Kinderbetreuungsquote anstrebt. In der Broschüre zum Haushaltsplanentwurf ist von einer „Traumquote bei der Kinderbetreuung“die Rede und davon, dass Heidelberg „im Bereich der Betreuungsplätze für unter Dreijährige an der Spitze der Kommunen in den westlichen Bundesländern“ liegt. Das ist schön, aber mit Schulden zu teuer erkauft. Ich fände es besser, den Kindern gesunde Kommunalfinanzen zu hinterlassen. 
Antwort Seit 1. August 2013 besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege für alle Kinder zwischen dem vollendeten ersten und dritten Lebensjahr. Dieser Rechtsanspruch ist rechtlich einklagbar. Bei Nichterfüllung können Eltern von Kommunen Schadensersatz verlangen. In Heidelberg wird ein bedarfsgerechtes Angebot bereitgestellt, das heißt, alle Eltern, die ein Betreuungsangebot für ihre Kinder unter drei Jahren suchen, sollen dies auch erhalten können. Eine Überversorgung soll vermieden werden. Dabei ist die erzielte Betreuungsquote zunächst nebensächlich. Der Bedarf kann sich in unterschiedlichen Städten durchaus unterschiedlich darstellen. In Heidelberg ist eine Bedarfsdeckung bei einer Versorgungsquote von zwischen 53 und 60 Prozent anzunehmen. Weitgehend alle Plätze in Krippen und bei Tagespflegepersonen sind aktuell belegt. Außerdem steigt derzeit die Anzahl der Kinder im Alter unter drei Jahren an. Dieser erfreuliche Umstand bedingt allerdings auch einen weiteren Ausbau an Betreuungsangeboten. Insofern stellt der bedarfsgerechte Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten keine „Rekordjagd“, sondern vielmehr die ordnungsgemäße Durchführung einer Pflichtaufgabe dar.

Förderangebote

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Ferienangebote

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Kinder und Jugendtreffs

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Sonstiges

Sonstiges (2 Anregungen)

Sanierungsmaßnahmen an Schulen (16. Februar 2015)
Anregung Wir haben zwei Kinder an Heidelberger Gymnasien (HGH und Hölderlin) und müssen mit Entsetzen feststellen, dass dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen (Toiletten!!! am HGH) und wünschenswerte Verbesserungen (wie Dachausbau am Hölderlin) gestrichen wurden. Auch wenn wir den Brandschutz für mindestens genau so dringlich halten, wirkt es doch so, als ob mal wieder nur das Notwendigste für die räumliche Ausstattung der öffentlichen Schulen getan würde! Hier würden wir uns deutlich mehr Engagement im Sinne unserer Kinder wünschen!!
Antwort Für die Sanierung von Schulen wurden in den Jahren 2007 bis 2014 rund 150 Mio. € aufgewendet. In den Jahren 2015/2016 sollen weitere 25 Mio. € investiert werden.

Im aktuellen Haushaltsplanentwurf für 2015/2016 sind vorrangig gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzmaßnahmen umzusetzen; andere – sicherlich auch dringende Maßnahmen – waren daher zunächst zurückzustellen.

Sollten sich im Rahmen des unterjährigen Vollzugs 2015/2016 finanzielle Spielräume ergeben, werden wir selbstverständlich prüfen, inwieweit weitere bauliche Unterhaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung/Abwägung der jeweiligen Prioritäten realisiert werden können.
Verschobene Sanierung der katastrophalen Schülertoiletten am HGH (11. Februar 2015)
Anregung Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

zuerst gilt der Stadt Heidelberg mein Dank für die gute und zügige Umsetzung des Konzepts der Mittagessenversorgung am HGH. Leider mussten wir nun feststellen, dass die Versorgung mit „guten“ und gut funktionierenden Toiletten nicht die gleiche Priorität zu haben scheint. Ja, ja es gibt Vorgaben, Beschlüsse und eine knappe Kasse ... aber die Verschiebung der Sanierung der katastrophalen Schülertoiletten am HGH kann nun wirklich nicht Ihr Ernst sein. Wie lange soll dies noch verschoben werden?

Möchten Sie diese Toiletten jeden Tag an Ihrem Arbeitsplatz benutzen?
Antwort Der Zustand der Schülertoiletten im Helmholtz-Gymnasium ist der Verwaltung bekannt; eine Sanierung ist – wie an anderen Schulen auch – geboten.

Im aktuellen Haushaltsplanentwurf für 2015/2016 konnte diese Maßnahme leider keine Berücksichtigung finden. Vorrangig sind in diesen beiden Jahren gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzmaßnahmen umzusetzen; andere – sicherlich auch dringende Maßnahmen – waren daher zunächst zurückzustellen.

Sollten sich im Rahmen des unterjährigen Vollzugs 2015/2016 finanzielle Spielräume ergeben, werden wir selbstverständlich prüfen, inwieweit weitere bauliche Unterhaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung/Abwägung der jeweiligen Prioritäten realisiert werden können.