News der Abfallwirtschaft auf Instagram

Logo Instagram


www.instagram.com/abfallwirtschaft_heidelberg

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten Heidelberg
Hardtstraße 2
69124 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-2 99 00

Kontaktformular
Kundenportal Abfallwirtschaft
Infos zur Datenschutzgrundverordnung
Abfall aktuell

Besser wickeln: Stadt fördert Verwendung von wiederverwendbaren Stoffwindeln

Wegwerfwindeln sind eine große Abfallbelastung: In den ersten zwei bis drei Lebensjahren fallen rund 3.000 Liter Windelmüll bei Kindern an. Eltern, die stattdessen mit wiederverwendbaren Stoffwindeln wickeln, tragen deshalb in einem enormen Maß zur Abfallvermeidung bei. Die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg unterstützt Eltern mit einem finanziellen Beitrag bei der Anschaffung von Stoffwindeln. Bezuschusst wird die Anschaffung oder Miete von Stoffwindeln oder die Nutzung eines Windeldienstes. Insgesamt stellt die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg für das Förderprogramm 10.000 Euro im Jahr zur Verfügung. Für jedes Kind kann ein Zuschuss in Höhe von einmalig 100 Euro beantragt werden.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Folgende Kriterien gelten für den Zuschuss:

  • Das Kind muss mit dem Hauptwohnsitz in Heidelberg gemeldet sein.
  • Das Kind darf bei Antragstellung das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Werden die Stoffwindeln bereits vor der Geburt angeschafft, ist der Antrag auf Förderung spätestens sechs Wochen nach der Geburt zu stellen. Die Rechnung über die Anschaffung oder Miete darf jedoch nicht älter als sechs Monate sein.
  • Werden die Stoffwindeln nach der Geburt angeschafft, ist der Antrag spätestens sechs Wochen nach Anschaffung zu stellen.
  • Bei einem Windeldienst muss der Vertrag eine Mindestlaufzeit von einem Jahr umfassen.

Antragsformular online

Der Stoffwindelzuschuss kann mit einem Online-Formular unter www.heidelberg.de/stoffwindeln beantragt werden. Hier müssen der Name und das Geburtsdatum des Kindes, Name, Adresse und Telefon der Erziehungsberechtigten sowie die Kontoverbindung genannt werden. Notwendig sind außerdem eine Kopie der Geburtsurkunde und die Originalrechnung/Quittung über die Anschaffungskosten der Stoffwindeln oder die Kopie des Vertrags mit einem Windeldienst. Beide Dokumente können hochgeladen werden.