Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.
Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.
Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben / einschreiben
Die Anforderungen können sich je nach gewähltem Studiengang und Hochschule unterscheiden. In der Regel können Sie sich direkt einscheiben.
Die Informationen und Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen bzw. bei deren Studierendensekretariaten, Zulassungsämtern und Studienbüros.
Wenn Sie an der Dualen Hochschule studieren wollen, bewerben Sie sich bei Unternehmen oder Sozialeinrichtungen.
Onlineantrag und Formulare
- Bewerben - Universität Freiburg Die Onlinebewerbung bei der Universität Freiburg korrekt durchführen
- Studienplatz-Broker Freie Studienplätze für das kommende Semester
Zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Hochschulzugangsberechtigung
- gegebenenfalls Erfüllung spezieller Anforderungen
Verfahrensablauf
Die Anforderungen können sich unterscheiden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Hochschulen.
Fristen
Im DoSV-Anmeldeverfahren gelten folgende Fristen:
- 15. Juli für das kommende Wintersemester
- 15. Januar für das kommende Sommersemester
Im Übrigen informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der Hochschulen.
Hinweis: Studierfähigkeitstests können schon zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Erkundigen Sie sich bitte über etwaige Termine frühzeitig bei der Hochschule, die das Verfahren für den gewünschten Studiengang durchführt.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einzureichen müssen und in welcher Form erfahren Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.
Kosten
Gegebenenfalls fallen Gebühren für die Teilnahme an Studieneignungstests oder Auswahlgesprächen an.
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
- § 60 Landeshochschulgesetz (LHG) (Immatrikulation)
- § 63 Landeshochschulgesetz (LHG) (Ausführungsbestimmungen)
- § 34 Hochschulzulassungsverordnung (HZVO)
Freigabevermerk
16.02.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg